Rechner für spanische Immobiliensteuer (Modelo 210) für Nichtresidenten
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht dort wohnen, müssen Sie in der Regel jedes Jahr eine Modelo-210-Steuererklärung abgeben – auch dann, wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
Spanien erhebt eine Steuer auf sogenannte fiktive Einkünfte (imputed income) aus Immobilien im Besitz von Nichtresidenten.
Mit diesem Rechner können Sie schnell abschätzen, wie hoch Ihre spanische Immobiliensteuer gemäß Modelo 210 sein kann.
Geben Sie den valor catastral, den Eigentumszeitraum, eventuelle Vermietungstage und Ihr Wohnsitzland ein, um sofort eine Schätzung zu erhalten.
Der Rechner verwendet die offiziellen Steuersätze:
- 19 % für Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU/EWR
- 24 % für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU/EWR
Das Ergebnis zeigt eine realistische Schätzung Ihrer jährlichen Steuerpflicht nach Modelo 210.
Wer muss Modelo 210 abgeben?
In der Regel müssen Sie Modelo 210 einreichen, wenn:
- Sie außerhalb Spaniens wohnen
- Sie Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind
- die Immobilie nicht das ganze Jahr vermietet war
- die Immobilie als Ferienwohnung genutzt wird oder leer steht
Die spanische Steuerbehörde behandelt dies als fiktives Einkommen, das jährlich versteuert werden muss.
Wie die spanische Immobiliensteuer für Nichtresidenten berechnet wird
Die Steuer basiert in der Regel auf:
- dem valor catastral der Immobilie
- ob der Katasterwert seit 2012 aktualisiert wurde
- dem Kaufpreis (falls kein valor catastral vorhanden ist)
- der Anzahl der Eigentumstage im Steuerjahr
- der Anzahl der Vermietungstage
- Ihrem steuerlichen Wohnsitz
- dem anwendbaren Modelo-210-Steuersatz
Die Bemessungsgrundlage beträgt normalerweise:
- 1,1 % des valor catastral, wenn dieser nach 2012 aktualisiert wurde
- 2 %, wenn dies nicht der Fall ist
Falls noch kein valor catastral vergeben wurde, werden in der Regel 50 % des Kaufpreises verwendet.
Dieses fiktive Einkommen wird anschließend über Modelo 210 versteuert.
Unterschied zwischen Modelo 210 und IBI
Diese Steuer ist nicht identisch mit der kommunalen Immobiliensteuer IBI.
- IBI wird an die Gemeinde gezahlt, in der sich die Immobilie befindet
- Modelo 210 ist eine staatliche Steuer für nicht in Spanien ansässige Eigentümer
Die meisten ausländischen Eigentümer zahlen beide Steuern.
Was dieser Rechner berücksichtigt
Dieser Rechner schätzt:
- fiktive Einkünfte aus spanischen Immobilien
- Bemessungsgrundlage auf Basis von valor catastral oder Kaufpreis
- Anpassung an Eigentumsdauer im Steuerjahr
- Anpassung an Vermietungszeiträume
- Steuersatz je nach Wohnsitzland
- geschätzte Steuer nach Modelo 210
Damit erhalten Sie einen realistischen Überblick über Ihre jährliche Steuerpflicht.
Was dieser Rechner nicht berücksichtigt
Zur Vereinfachung werden folgende Faktoren nicht einbezogen:
- Aufteilung zwischen mehreren Eigentümern
- Verspätungszuschläge oder Zinsen
- mögliche Vermögensteuerpflicht in Spanien
- regionale steuerliche Besonderheiten
- Doppelbesteuerungsabkommen im Wohnsitzland
- Änderungen nach Neubewertung des valor catastral
- Eigentum über Gesellschaften oder Trusts
Diese Faktoren können die tatsächliche Steuer beeinflussen.
Beispiel: Berechnung der spanischen Immobiliensteuer
Beispiel:
Valor catastral: 120.000 €
Nach 2012 aktualisiert
Ganzjährig im Besitz
Nicht vermietet
EU-Resident
Geschätztes Ergebnis:
Bemessungsgrundlage: 1.320 €
Steuersatz: 19 %
Zu zahlende Steuer: 250,80 €
Dies gibt eine realistische Einschätzung Ihrer jährlichen Steuer nach Modelo 210.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Steuern zahlen, wenn meine Immobilie nicht vermietet ist?
Ja. Spanien erhebt eine Steuer auf fiktive Einkünfte aus Immobilien im Besitz von Nichtresidenten, auch wenn diese nur privat genutzt werden.
Diese wird jährlich über Modelo 210 erklärt.
Was bedeutet fiktives Einkommen (imputed income)?
Fiktives Einkommen ist ein rechnerisch festgelegter Betrag, den die spanische Steuerbehörde Immobilien zuordnet, die nicht vermietet werden.
Dieser Betrag bildet die Grundlage der Besteuerung für Nichtresidenten.
Was passiert, wenn die Immobilie nur einen Teil des Jahres vermietet war?
Dann zahlen Sie die Steuer nur für die Tage, an denen die Immobilie nicht vermietet war.
Mieteinnahmen werden separat über Modelo 210 erklärt.
https://taxadora.com/de/mieteinnahmensteuer/
Was passiert, wenn meine Immobilie noch keinen valor catastral hat?
Wenn es sich um eine Neubauimmobilie handelt und noch kein valor catastral vergeben wurde, werden in der Regel 50 % des Kaufpreises als Bemessungsgrundlage verwendet.
Welcher Steuersatz gilt?
Die Standardsteuersätze sind:
- 19 % für EU/EWR-Residenten
- 24 % für Nicht-EU-Residenten
Wann muss Modelo 210 eingereicht werden?
Die Steuererklärung muss normalerweise bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
Hilfe bei der Abgabe von Modelo 210
Dieser Rechner liefert nur eine Schätzung.
Taxadora kann Ihre Modelo-210-Steuererklärung vollständig online vorbereiten und einreichen.
Der Service umfasst:
- korrekte Steuerberechnung
- Erstellung der Modelo-210-Erklärung
- elektronische Einreichung bei der spanischen Steuerbehörde
- Bestätigung nach Einreichung
Reichen Sie Ihre Modelo 210 hier online ein:
https://taxadora.com/de/nichtansassige-steuer-modelo-210-spanien/
Haftungsausschluss
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Persönliche Umstände können die tatsächliche Steuerhöhe beeinflussen.