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Steuern in Spanien - Modelo 210 für Gebietsfremde

Mieteinnahmensteuern in Spanien

Mieteinnahmensteuern in Spanien

- für nur 49 Euro

Wir reichen Ihre spanischen Steuererklärungen ein
- in 5 Minuten erledigt!

1. Geben Sie Ihre Daten ein

Sie geben Ihre Steuerdaten auf unserer Website in weniger als 5 Minuten ein.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.



2. Wir machen Ihre Steuererklärung für Sie

Wir berechnen Ihre Steuer, stellen sicher, dass die Angaben korrekt sind und senden Ihnen einen Entwurf, bevor wir ihn bei der Steuerbehörde einreichen.

Wenn Sie zufrieden sind, reichen wir die Steuererklärung bei der Agencia Tributaria ein.

Die Steuerzahlung erfolgt per Lastschrift und Sie müssen nicht zur Bank gehen.

3. Sie sind fertig und erhalten Ihre Steuererklärung

Sie erhalten Ihre Steuererklärung von uns und die Steuer wird von der spanischen Steuerbehörde per Lastschrift von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen.

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Mieteinnahmensteuern in Spanien erklärt ​

Aktualisiert am 08.04.2022.

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Immobilie in Spanien zu vermieten und Mieteinnahmen zu erhalten, sind Sie verpflichtet, jedes Quartal eine Steuererklärung einzureichen, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind.

Das bedeutet, dass Sie weniger als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen und normalerweise in einem anderen Land Steuern zahlen. Wenn Sie ein Einwohner sind, klicken Sie bitte hier, um zu unserer Seite für Einwohnersteuern zu gelangen.

Wir können Ihnen helfen, Ihre Mieteinnahmensteuern in Spanien einfach zu erklären.

Senden Sie uns einfach Informationen über:

  • die Tage, an denen Sie Ihr Eigentum vermietet haben,
  • Ihre Einkünfte aus der Immobilie
    und die
  • Schlussfolgerungen, die Sie machen möchten.

 

Wir prüfen die Angaben und berechnen Ihre Steuern und senden Ihnen einen Entwurf zu. Wenn Sie mit der Berechnung zufrieden sind, reichen wir die Steuern ein und richten das Lastschriftverfahren für die Zahlung der Steuer ein, sodass Sie nicht persönlich zu einer spanischen Bank gehen müssen, um die Steuer zu zahlen.

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem Weg, zum Beispiel zu Abzügen, die Ihren Steuerbetrag senken. Bei Fragen, zum Beispiel zu Abzügen, erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail oder Telefon,

Wenn Sie Ihre Immobilie neben der Vermietung für eigene Zwecke nutzen, sind Sie außerdem verpflichtet, einmal jährlich die „kalkulatorische Einkommensteuer“ für die Immobilie zu erklären. Wir helfen Ihnen auch gerne bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung für Nichtansässige für die Tage, an denen Sie die Immobilie für Ihre eigenen Bedürfnisse genutzt haben. Bitte klicken Sie hier, um mehr über die unterstellte Steuer NRIT zu erfahren.

Bitte lesen Se unten weiter und wir erklären die Mietsteuern für Nichtansässige in Spanien

Wir haben eine 5-Sterne-Bewertung bei Google von unseren Kunden. Bitte klicken Sie auf das Foto, um Bewertungen unserer Kunden auf Google zu lesen.

Der Steuersatz hängt davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU leben. Für EU-Bürger beträgt der Steuersatz 19 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage und Sie können Abzüge vornehmen.

Wenn Sie kein EU-Bürger sind, beträgt der Steuersatz 24 % und Sie können keine Abzüge vornehmen.

Wenn Sie als EU-Bürger Abzüge geltend machen können, beträgt die Steuer normalerweise etwa 10-15 % der Mieteinnahmen, nachdem wir alle anwendbaren Abzüge vorgenommen haben.

Für den Teil des Jahres, in dem Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, müssen Sie eine „imputierte Steuer“ zahlen.

In der Regel können Sie die spanische Steuer im eigenen Land zurückfordern, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland auch Steuern für die Mieteinnahmen in Spanien gezahlt haben.

Nein, wir haben keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto, nur die spanische Steuerbehörde kann Ihr Konto per Lastschrift belasten.

Sie zahlen unsere Gebühren über eine Debit-/Kreditkarte. Weitere Informationen zu unseren Gebühren finden Sie auf dieser Seite.

Ja, wenn Sie innerhalb der EU wohnen, können Sie die Kosten, die Ihnen zur Erzielung der Mieteinnahmen entstanden sind, abziehen. Wenn Sie außerhalb der EU leben, senden Sie uns bitte eine E-Mail und wir beraten Sie.

Nach den Abzügen betragen Ihre Mieteinnahmensteuern in Spanien normalerweise etwa 10-15% der Mieteinnahmen.

Sie können in der Regel alle Kosten abziehen, die in direktem Zusammenhang mit den erzielten Einkünften stehen.

Die Kosten müssen proportional zu den im Laufe des Jahres erhaltenen Einnahmen sein, und Sie müssen möglicherweise einige Kosten amortisieren.

Es gibt auch allgemeine Freibeträge in Bezug auf den Immobilienwert, die Ihre Steuer erheblich senken können.

Wenn Sie Ihre Wohnung langfristig vermieten, um einen ständigen Wohnsitz des Mieters zu schaffen, können Sie möglicherweise auch eine zusätzliche Ermäßigung von 60 % der Steuerbemessungsgrundlage vornehmen.

Die richtigen Abzüge zu bekommen, kann in Spanien sehr kompliziert sein, besonders wenn Sie renoviert haben und Kosten abziehen möchten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben, und machen Sie sich keine Sorgen, wir sorgen dafür, dass Sie alle Abzüge erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Ja, aber Sie müssen ein ziemlich schwieriges spanisches Steuersystem verstehen. Auch Regeln ändern sich, Steuerformulare können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.

Es könnte auch Probleme mit Bankzahlungen geben oder die Immobilienwerte könnten zwischen den Jahren geändert worden sein. Die Ratschläge, die Sie im Internet gefunden haben, sind möglicherweise nicht korrekt und die Ratschläge, die Ihnen Ihr Anwalt oder Gestor vor einigen Jahren gegeben hat, sind möglicherweise veraltet.

Wir sehen oft Fälle, in denen sich jemand jahrelang selbst angemeldet hat und wir bemerken, dass er es nicht richtig gemacht hat, was zu Strafen führen kann.

Das Gute an unserem Service ist, dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen und bei Fragen auf den Support zurückgreifen können.

Wir mögen die Analogie, dass es manchmal bequem ist, in ein Restaurant zu gehen, selbst wenn man kochen kann. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, ein neues Rezept zu finden oder den Abwasch zu erledigen.

Aber hey, wenn du gerne kochst oder Steuern erledigst, kannst du immer ein paar Stunden damit verbringen, in der Küche Unordnung zu machen.

Wir haben auch manchmal Kunden, die sagen, dass sie keine Abzüge zu machen haben, und wenn wir dies mit dem Kunden besprechen, stellen wir immer fest, dass Abzüge mehr wert sind als die Kosten der Dienstleistung.

 

Unsere Empfehlungen sind da:

Wenn Sie mehrere Jahre in Spanien verbracht haben, Spanisch können und die spanische Bürokratie verstehen und einen gewissen wirtschaftlichen Hintergrund haben, könnte es sich lohnen, es selbst zu tun.

Wenn Sie Spanisch können und einen wirtschaftlichen Hintergrund haben, aber gerade nach Spanien gezogen sind, ist es normalerweise am besten, sich zumindest im ersten Jahr Hilfe zu holen.

In allen anderen Fällen lohnt es sich normalerweise nicht, es richtig zu machen und möglicherweise Abzüge zu verpassen, die Ihre Steuern mehr senken würden als die Kosten für die Inanspruchnahme von Hilfe.

Was ist Valor Catastral und wie ist Ihr Valor Catastral Ihr spanischer Steuerwert der Immobilie? Sie finden es auf Ihrem IBI-Zahlungsbeleg (der kommunalen Grundsteuer). Es ist Valor Castastral Total, das wir brauchen. Auf Ihrem IBI-Beleg kann ich auch Valor Catastral / Base Imponible genannt werden.

Wenn Sie ein neu gebautes Haus haben, ist die Valor Catastral möglicherweise noch nicht zugewiesen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen, info@taxadora.com.

Sie können auch ein Foto Ihrer IBI-Zahlung machen, es an uns senden und wir finden es für Sie,

Bitte klicken Sie hier, um mehr über IBI und Valor Catastral zu erfahren. finde ich es?

Bitte kontaktieren Sie uns und wir werden herausfinden, warum. Manchmal kann dies daran liegen, dass Ihre Bank Ihr Konto mit der Passnummer und nicht mit Ihrer NIE-Nummer registriert hat. Dies verbietet der Steuerbehörde die Zahlung. Es kann auch sein, dass die Bank Ihre NIE falsch geschrieben hat oder dass einer der Eigentümer der Immobilie kein „berechtigter“ Kontoinhaber ist.

Es ist wichtig, dass der Kontoinhaber die Person ist, die Eigentümer der Immobilie ist. Wenn Sie ein Paar sind, stellen Sie sicher, dass das Konto auf den Namen beider Eigentümer lautet.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Zahlung auf unser Kundenkonto vorzunehmen und wir führen die Zahlung direkt durch. Dies kann eine Option sein, wenn nur einer von Ihnen als Kontoinhaber für das Bankkonto angegeben ist oder wenn Sie kurz vor einer Frist stehen und keine Zeit zum Einrichten des Lastschriftverfahrens bleibt.

Modelo 210 ist das spanische Steuerformular für Nichtansässige. Es ist obligatorisch für Personen, die eine Immobilie in Spanien besitzen, sich aber normalerweise in einem anderen Land aufhalten (mehr als 183 Tage im Jahr).

In dem Formular müssen Sie die Tage angeben, an denen Sie Ihre Immobilie selbst genutzt haben, und alle Mieteinnahmensteuern in Spanien erklären.

Unter diesem Link können Sie mehr darüber lesen.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie diese in Spanien angeben, unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland oder in Spanien steuerpflichtig sind.

In Wirklichkeit handelt es sich um eine an den Staat gezahlte Einkommenssteuer, und jetzt denken Sie vielleicht: “Aber hey, ich habe kein Einkommen in Spanien, warum muss ich das angeben?” Nun, die einfache Antwort ist, dass der spanische Staat den Besitz eines Ferienhauses als „unterstelltes Einkommen“ oder einen Vorteil betrachtet, den Sie genießen und daher versteuern müssen. Man könnte es auch als eine Art „staatliche Grundsteuer“ sehen, die man zahlt.

Wenn Sie Ihre Immobilie auch vermieten, müssen Sie das Formular verwenden, um Ihre Mieteinnahmensteuern in Spanien vorzulegen.

Abgesehen von Modelo 210 und der Non-Resident Income Tax „NRIT“ müssen Sie auch eine lokale Grundsteuer namens IBI an Ihre Gemeinde zahlen. Sie müssen dies nicht deklarieren, aber die Gemeinde zieht es automatisch ab, nachdem Sie als Eigentümer des Hauses registriert sind. In den meisten Fällen richtet Ihr Anwalt beim Kauf der Immobilie eine Lastschrift ein und hilft Ihnen bei der Änderung Ihrer Strom- und Wasserverträge.

Schauen wir uns nun an, wann all dies zu tun ist!

Ab 2024 müssen die Mieteinnahmen jährlich gemeldet werden. Bis 2023 wurden die Mieteinnahmen vierteljährlich im laufenden Jahr gemeldet.

Die Frist für die Erklärung zur Zahlung per Lastschrift für die Einkünfte des Jahres 2024 ist nun der 15. Januar 2025.

 


Im Allgemeinen ist es ratsam, gegen Ende des Jahres mit dem Sammeln der Rechnungen zu beginnen, damit unmittelbar nach Jahresende alles zur Verfügung steht, und uns alle Informationen so schnell wie möglich zu übermitteln, damit wir Zeit haben, etwaige Probleme zu klären.

 

 

Wenn Sie in den Vorjahren keine Mieteinnahmen erzielt haben, gelten die vierteljährlichen Erklärungen auch für diese. Das heißt, wenn Sie im Jahr 2024 vermietet haben, reicht eine Erklärung Anfang 2025 aus. Wenn Sie aber beispielsweise im Jahr 2022 drei Quartale vermietet haben, die Sie nicht gemeldet haben, müssen Sie trotzdem drei separate Erklärungen für das Jahr 2022 abgeben.

 


Für den Zeitraum, in dem Sie die Immobilie nicht vermietet haben, müssen Sie jährlich eine pauschale Steuererklärung abgeben. Die Pauschalsteuer muss bis Ende Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres erklärt werden. Dies gilt, wenn Sie Ihre Wohnung NICHT vermieten. Das heißt, wenn Sie im Jahr 2023 steuerpflichtig sind, müssen Sie die Steuererklärung im Jahr 2024 abgeben und die Steuer wird Ende Dezember 2024 von Ihrem Konto abgezogen.

 


Wenn Sie ansässig sind, sollten Sie Ihre Steuererklärung zwischen April und Juni abgeben. Denken Sie daran, dass Sie Ihr Auslandsvermögen bereits bis Ende März erklären müssen.

Aber was passiert, wenn ich bereits in einem anderen Land Steuern zahle?

Wenn Sie Ihr Eigentum an eine natürliche Person vermieten, die es als Wohnung nutzen wird, müssen Sie keine Mehrwertsteuer hinzufügen.

Wenn Sie es an ein Unternehmen oder eine Person vermieten, die es für berufliche Zwecke wie ein Büro nutzen wird, müssen Sie Mehrwertsteuer hinzufügen.

Wenn Sie es an ein Unternehmen vermieten, das es als Ferienhaus untervermietet, müssen Sie möglicherweise Mehrwertsteuer hinzufügen. Das Unternehmen ist möglicherweise auch verpflichtet, in Ihrem Namen einen Steuerrückbehalt vorzunehmen und Ihre Nichtresidentensteuer im Voraus an die Steuerbehörde zu zahlen. In diesem Fall können Sie eine Steuererklärung abgeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern.

Wenn Sie bei der Vermietung an natürliche Personen zusätzliche Dienstleistungen erbringen, wie z. B. Frühstück, müssen Sie möglicherweise Mehrwertsteuer hinzufügen.

Ja, Sie müssen alle in Spanien erzielten Mieteinnahmen in beiden Ländern angeben, wenn Sie nicht ansässig sind. In Spanien deklarieren Sie Ihr spanisches Eigentum, auch wenn Sie normalerweise in einem anderen Land steuerlich ansässig sind.

Wenn Sie Mieteinnahmen haben, müssen Sie diese sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Spanien angeben und gemäß dem Steuersystem der jeweiligen Länder abziehen.

Die spanische Steuer können Sie dann teilweise im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern, damit Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen.

Schauen wir uns ein Beispiel an:

  • Erhaltene Mieteinnahmen in Spanien: 2500 Euro.
  • In Spanien verfügbare Abzüge: 1000 Euro.
  • Steuerpflichtiger Gewinn in Spanien: 1500 Euro.
  • Steuersatz 19 %.
  • In Spanien zu zahlende Steuer: 285 Euro.

 

Wenn wir das mit den erhaltenen Mieteinnahmen (285/2500) vergleichen, sehen Sie, dass es ungefähr 11,4 % sein werden.

Wir deklarieren das und Sie zahlen 285 Euro an die spanische Steuerbehörde.

Gleichzeitig sind Sie in einem EU-Land ansässig, beispielsweise in Deutschland (mit hypothetischem Steuersatz).

Erhaltene Mieteinnahmen in Spanien: 2500 Euro.
Abzüge in Deutschland möglich: 2500 Euro.
Zu versteuernder Gewinn in Deutschland: 0 Euro.
Steuersatz 30 %.
In Deutschland zu zahlende Steuer: 0 Euro.

Da die Steuerfreibeträge in Deutschland großzügiger sind als in Spanien, würden Sie für Ihre spanische Immobilie in Deutschland keine Mieteinnahmensteuer zahlen. Sie zahlen nur die spanische Steuer von 285 Euro.

Schauen wir uns ein erfundenes Beispiel an.

  • Erhaltene Mieteinnahmen in Spanien: 2500 Euro.
  • In EU-Ländern verfügbare Abzüge: 500 Euro.
    Steuerpflichtiger Gewinn im EU-Land: 2000 Euro.
    Steuersatz 30 %.
  • Im Heimatland zu zahlende Steuer: 600 Euro.

 

Da Sie in Ihrem Heimatland mehr Steuern gezahlt haben als in Spanien, können Sie Steuern zurückfordern, sodass Ihre Gesamtsteuer 600 Euro nicht übersteigt. In welchem ​​Land Sie Ihre Steuer zurückfordern, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Land und Spanien ab. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass Sie immer den Betrag zahlen, der zwischen den Ländern am höchsten ist.

Wenn Sie dies nie gemeldet haben, obwohl Sie dies hätten tun sollen, empfehlen wir, rückwirkend vier Jahre in die Vergangenheit zu melden, was der Zeitraum ist, den die spanischen Steuerbehörden normalerweise zurücklegen, um nicht gezahlte Steuern geltend zu machen.

Möglicherweise können Sie für die versäumten Jahre eine Strafe zahlen, aber glücklicherweise gibt es dafür Ermäßigungen, wenn Sie die versäumten Jahre angeben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Schauen wir uns nun an, was passieren könnte, wenn Sie nicht bezahlen!

Es gibt Geschichten online und unter Freunden über Menschen, die sich nie die Mühe gemacht haben zu erklären, und nichts ist passiert. Dies ist jedoch fehlerhaft und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl auf spanische Grundbuchregister als auch auf europäische Steuerinformationen zugreifen kann. Es kann also teuer werden und gleichzeitig dazu kommen, dass Sie einfach zum Steuersparer werden und gegen das Gesetz verstoßen.

Im Allgemeinen ist die spanische Steuerbehörde nachsichtiger, wenn Sie sich entscheiden, verspätete Steuern zu zahlen, als wenn sie feststellen, dass Sie nicht bezahlt haben, und Sie „erwischt“ werden.

Beachten Sie auch, dass es “Rabatte” auf die Geldbußen gibt, wenn Sie sich dafür entscheiden, frühere Jahre zu deklarieren, in denen Sie versäumt haben.

Ja, Sie müssen beide die Anmietung in Spanien separat erklären.

Mieteinnahmen müssen per Gesetz separat pro Eigentümer und pro Immobilie deklariert werden, wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, solange Sie Non-Resident sind.

Die Erklärungen sind vierteljährlich abzugeben. Wenn Sie ein Einwohner sind, reicht eine jährliche Erklärung aus, wenn Sie Ihre Einkommenssteuern einreichen.

Vor einigen Jahren würden Nichtansässige PRO MIETER separat deklarieren!

Einige Anwälte / Gestoren / Berater sagen, dass es ausreicht, eine Person zu deklarieren, was bedeutet, dass sie niedrigere Preise anbieten können, da sie nur die Hälfte der Arbeit erledigen. Dies ist nicht gesetzeskonform und wir empfehlen, dies nicht zu tun. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an info@taxadora.com senden.

Ja! Sie müssen. Es gilt als steuerpflichtiger Vorteil für den Besitz eines Zweitwohnsitzes. Sehen Sie es als staatliche Vermögenssteuer. Sie müssen in Spanien keine Mieteinnahmensteuer zahlen, aber Sie müssen eine jährliche “imputierte Steuer” zahlen.

Ja, Sie müssen sowohl das Einkommen in Ihrem Heimatland als auch die Mieteinnahmensteuern in Spanien angeben. Sie ziehen nach den Regeln des jeweiligen Landes ab und können dann die spanische Steuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zurückfordern.

Sie fordern eine Steueransässigkeitsbescheinigung bei Ihrer Steuerbehörde im Heimatland an. Es handelt sich um eine von der Steuerbehörde ausgestellte Bescheinigung, die bescheinigt, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Ihrem Land haben. Das bedeutet, dass Sie in Spanien nur als „Nichtansässiger“ steuerpflichtig sind und nur die Vermögenswerte und Einkünfte versteuern, die Sie aus Spanien beziehen.

Normalerweise müssen Sie bei der erstmaligen Erklärung Ihrer Mieteinnahmensteuern in Spanien eine steuerliche Wohnsitzbescheinigung vorlegen. Es kann auch vorkommen, dass das Finanzamt dies verlangt. Dann müssen Sie bei der Steuerbehörde Ihres Heimatlandes eine beantragen, aus der hervorgeht, dass Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig sind.

Nein, Sie müssen Ihre Rechnungen normalerweise nicht an uns senden. Modelo 210 ist eine vorläufige Erklärung über Ihre Einkünfte und die Kosten, die Sie für abzugsfähig halten. Wenn die Steuerbehörden eine andere Auslegung vornehmen oder Quittungen anfordern, werden Sie von ihnen hören, und dann ist es wichtig, dass Sie genehmigte Quittungen haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie ordnungsgemäße Rechnungen mit NIE-Nr, Name und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen. Die spanische Steuerbehörde ist bei der Jagd nach nicht deklarierten Einkünften sehr streng mit Quittungsformalitäten.

Wenn Sie Ihre Immobilie an ein Unternehmen vermieten, ist das Unternehmen verpflichtet, für Sie einen Steuerrückbehalt vorzunehmen.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder außerhalb der EU leben, beträgt Ihr Selbstbehalt 24 % und Sie sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung für Mieteinnahmen einzureichen. Da Sie nach dem Brexit keine Ausgaben abziehen können, besteht für Sie kein Grund, die Steuererklärung abzugeben.

Wenn Sie in der EU leben, behält das Unternehmen 19 % ein und Sie dürfen Kosten abziehen, sodass Ihre Steuer in Wirklichkeit niedriger ist. Sie sollten eine Steuererklärung einreichen, um die Differenz zwischen 19 % und der tatsächlich zu zahlenden Steuer, die nach den Abzügen geringer ist, zurückzufordern.

Wir haben 5 von 5 Sternen auf Facebook von unseren Kunden. Bitte klicken Sie auf das Bild, um Bewertungen unserer Kunden auf Facebook zu lesen.

Unsere Kundengeschichten

Ich hatte keine Möglichkeit nach Palma zu reisen und brauchte Hilfe bei meiner Steuererklärung. Taxadora.com hat es in kürzester Zeit gelöst! Endlich habe ich einen reibungslosen Online-Service gefunden, bei dem ich nicht in Spanien sein muss.

Helena, Produktmanager

Gothenburg, Sweden

Ich habe eine Wohnung in Fuengirola und fand es einfach, meine Steuererklärung über Taxadora.com einzureichen. Ich füllte meine Daten aus und bekam mein Modelo 210, ohne die doppelte Gebühr zahlen zu müssen und die Mühe zu haben, zu einer Anwaltskanzlei in Spanien zu gelangen.

Stefan

Gothenbourg, Sweden

Private Steuererklärungen sind nicht meine Stärke, ich bin dagegen allergisch (und ich arbeite bei einem Buchhalter, der Steuererklärungen anderer Leute macht 😊), aber Ihr System macht es sehr einfach. Einfacher, als ich gedacht hatte! Vor allem mit der Hilfe, die ich von Ihnen erhalten habe, danke!

Natasha, office manager at an accountant & Leif, small business owner

Marbella

Zuerst dachte ich „Das schaffe ich alleine!“, als es an der Zeit war, meine erste ausländische Steuererklärung für meinen Platz auf Teneriffa einzureichen. Nachdem ich versucht hatte, online Ratschläge und Informationen zu sammeln, wurde mir klar, dass dies nicht etwas ist, in das ich meine Zeit investieren möchte, um es selbst zu tun.

Es gab eine britische Website online und ich schickte ihnen meine Informationen, aber nach einer Stunde meldeten sie sich bei mir und sagten, sie wollten meine Steuererklärung nicht machen, weil es ein Problem im System der spanischen Steuerbehörden gab, aber ich bekam nie eine gute Erklärung für das Problem.

Dann bin ich auf Taxadora.com gestoßen, die sich meines Falls angenommen und für mich das Finanzamt besucht haben. Anscheinend waren meine Adressdaten beim Finanzamt unvollständig. Taxadora.com hat mir geholfen, alles zu klären. Für mich war es einfach, und ich habe einen wirklich guten Service bekommen.

Jörgen Andersson

Malmö, Sweden

Wir sind zwei Paare, die ein Ferienhaus auf Mallorca besitzen, und wir haben gerade unsere Steuererklärung für Nichtansässige – von zu Hause in Schweden – mit Hilfe von Taxadora.com abgeschlossen. Der ganze Prozess war unglaublich schnell und einfach. Ich kann Taxadora.com wirklich empfehlen

Ulrika Bengtsdotter Lind

Vaxholm, Sweden

Ich kann Taxadora.com wirklich empfehlen, wenn Sie Ihre Non-Resident Tax in Spanien vorlegen müssen.

Leicht zugänglich sowohl über das Internet als auch per E-Mail. Super einfach und auch günstig. Nochmals vielen Dank an Vilho für Ihre Hilfe.

Jörgen “Jorge”

Fuengirola

Schneller und einfacher Service in meiner Sprache für spanische Steuererklärungen. Wirklich zufrieden mit dem Service von Taxadora.com

Christer Bergström

Gävle, Sweden

Ich habe Hilfe von Taxadora.com mit der Steuer für Nichtansässige für unsere Wohnung in Alicante bekommen. Ich erhielt eine schnelle und professionelle Antwort und die Steuererklärung wurde rechtzeitig eingereicht.

David Wallgren

Stockholm, Sweden

Super schneller und reibungsloser Service! Es war das erste Mal, dass wir unsere Wohnung in Valencia anmelden mussten, und natürlich erinnerte ich mich erst im letzten Moment daran. Wir haben Taxadora.com kontaktiert und im Handumdrehen war unsere Steuererklärung bezahlt und erledigt, alles an einem einzigen Tag! Ich kann diese Firma sehr empfehlen!

Vielen Dank für Ihre Hilfe Taxadora!

Marie och Torgny

Gotland, Sweden

Ich hatte kurz vor Silvester die jährliche Steuererklärung für Nichtansässige vergessen, aber Taxadora hat uns mit einer kreativen Lösung und Servicebereitschaft geholfen!

Martin, Vorschullehrer

Åkersberga

Wir wissen es sehr zu schätzen, Taxadora.com für unsere erste Deklaration der spanischen Grundsteuer konsultiert zu haben. Als neue Besitzer einer Wohnung auf Mallorca haben wir schnelle, effiziente und professionelle Unterstützung von Taxadora.com über das Internet erhalten. Ein reibungsloser Weg durch die spanische Bürokratie!

Anders och Lena

Mariestad, Sweden

Reibungslose Kommunikation, zuverlässig und so nett, um für einen kleinen Betrag das ganze Chaos zu vermeiden! Danke vielmals!

Tove

Stockholm

Ich bin mehr als zufrieden und denke, Sie haben einen tollen Service sowie eine schnelle und reibungslose Bearbeitung meines Falls. Ich bin ein Kunde, der gekommen ist, um zu bleiben!

Grüße,

Sabina Zällh

Stockholm, Sweden

Beratung über eine einfache Möglichkeit, Modelo 210 in Ihrer eigenen Sprache einzureichen. info@taxadora.com.

Bevor Sie es bereits in 5-10 Minuten getan haben, finden Sie Ihre Ref. und Valor Catastral (der steuerpflichtige Wert der Immobilie), die Sie in Ihrer letzten IBI-Rechnung finden. Nie nr, Iban zu Ihrer spanischen Bank. Sie geben Ihre Informationen ein, die für das nächste Jahr gespeichert werden können, und Sie müssen nur noch Änderungen hinzufügen. Schnell, einfach und günstig, 40 Euro inkl. MwSt.!

Bo Larsson

Sweden

Ich habe Taxadora.com für die gebietsfremde Grundsteuer verwendet, 49 Euro für zwei Personen, einfach, danke Taxadora

Pelle Jonsson

Sweden

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