Bitte beachten Sie, dass es im Februar 2024 eine Regeländerung gibt;

  • Alle im Jahr 2024 erzielten Mieteinnahmen müssen jährlich im Januar 2025 erklärt werden.
  • Vierteljährliche Steuererklärungen sind für 2024 nicht mehr erforderlich.
  • Wenn Sie frühere Steuererklärungen 2023 oder davor versäumt haben, müssen Sie für diese Zeiträume weiterhin vierteljährliche Steuererklärungen abgeben.

Erklären Sie vierteljährliche Mieteinnahmen Modelo 210 für bestehende Kunden