Taxes in Spain - Modelo 210 for Capital Gains

Kapitalertragssteuern aus dem Verkauf von Immobilien

Kapitalertragssteuern aus dem Verkauf von Immobilien

in Spanien

Wir reichen Ihre spanischen Steuererklärungen ein
- in 5 Minuten erledigt!

1. Geben Sie Ihre Daten ein

Sie geben Ihre Steuerdaten auf unserer Website in weniger als 5 Minuten ein.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.



2. Wir machen Ihre Steuererklärung für Sie

Wir berechnen Ihre Steuer, stellen sicher, dass die Angaben korrekt sind und senden Ihre Steuererklärung an die spanische Steuerbehörde.

Die Steuerzahlung erfolgt per Lastschrift und Sie müssen nicht zur Bank gehen.

3. Sie sind fertig und erhalten Ihre Steuererklärung

Sie erhalten Ihre Steuererklärung von uns und die Steuer wird von der spanischen Steuerbehörde per Lastschrift von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen oder Ihre Rückerstattung an Sie ausbezahlt.

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3. Sie sind fertig und erhalten Ihre Steuererklärung

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Wir haben eine 5-Sterne-Bewertung bei Google von unseren Kunden. Bitte klicken Sie auf das Foto, um Bewertungen unserer Kunden auf Google zu lesen.

Eine Immobilie in Spanien verkauft?

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, haben Sie wahrscheinlich festgestellt, dass Sie nur 97 % des Verkaufspreises erhalten haben.

Dies ist die Methode der spanischen Steuerbehörden, Steuern von Ausländern zu erheben, die Immobilien in Spanien verkaufen.

Beim Verkauf einer Immobilie sind Sie meldepflichtig und erhalten, wenn Sie keinen Veräußerungsgewinn erzielt haben, die 3 % des Verkaufspreises, die der Käufer Ihrerseits an das Finanzamt gezahlt hat.

Wenn Sie einen Kapitalgewinn erzielt haben, müssen Sie in Spanien Kapitalertragssteuern zahlen.

Bitte lesen Sie unten weiter, um mehr über Kapitalertragssteuern in Spanien zu erfahren.

Kundenbewertungen

Ich hatte keine Gelegenheit nach Palma zu reisen und brauchte Hilfe bei meiner Steuererklärung. Taxadora.com hat es in kürzester Zeit gelöst! Endlich habe ich einen reibungslosen Online-Service gefunden, für den ich nicht in Spanien sein muss.

Helena, Product Manager

Göteborg

Ich habe eine Wohnung in Fuengirola und dachte, es sei einfach, meine Steuererklärung über Taxadora.com einzureichen. Ich gab meine Informationen ein und bekam mein Modelo 210, ohne die doppelte Gebühr zahlen zu müssen und die Mühe zu haben, zu einer Anwaltskanzlei in Spanien zu gelangen.

Stefan

Göteborg

Private Steuererklärungen sind nicht meine Stärke, ich bin allergisch gegen sie (und ich arbeite bei einem Buchhalter, der Steuererklärungen anderer Leute macht 😊), aber Ihr System macht es sehr einfach. Einfacher als ich gedacht hatte! Besonders mit der Hilfe, die ich von Ihnen erhalten habe, danke

Natasha, kontorschef på redovisningsbyrå & Leif, egenföretagare

Marbella

Zuerst dachte ich: „Ich kann das alleine machen!“, Als es Zeit war, meine erste Steuererklärung für meinen Wohnsitz auf Teneriffa vorzulegen. Nachdem ich versucht hatte, online Ratschläge und Informationen zu sammeln, wurde mir klar, dass ich mir nicht die Zeit nehmen möchte, dies selbst zu tun.

Es war eine britische Website online und ich schickte meine Informationen an sie, aber nach einer Stunde meldeten sie sich bei mir und sagten, sie wollten meine Steuererklärung nicht machen, weil es ein Problem im spanischen Steuerbehördensystem gab, aber ich bekam nie eine gute Erklärung für das Problem.

Dann fand ich Taxadora.com, das meinen Fall aufnahm und das Finanzamt für mich besuchte. Anscheinend waren meine Adressunterlagen bei der Steuerbehörde unvollständig. Taxadora.com hat mir geholfen, alles zu klären. Für mich war es einfach und ich habe einen wirklich guten Service bekommen.

Jörgen Andersson

Malmö.

Wir sind zwei Paare, die ein Ferienhaus auf Mallorca besitzen, und wir haben gerade unsere Steuererklärung für Nichtansässige - von zu Hause in Schweden - mit Hilfe von Taxadora.com fertiggestellt. Der gesamte Prozess war unglaublich schnell und einfach. Ich kann Taxadora.com wirklich empfehlen

Ulrika Bengtsdotter Lind

Vaxholm

Ich kann Taxadora.com wirklich empfehlen, wenn Sie Ihre gebietsfremde Steuer in Spanien vorlegen müssen.

Leicht zugänglich sowohl per Web als auch per E-Mail. Super einfach und günstig. Nochmals vielen Dank an Vilho für Ihre Hilfe.

Jörgen “Jorge”

Fuengirola

Schneller und einfacher Service in meiner Sprache für spanische Steuererklärungen. Wirklich zufrieden mit dem Service von Vilho bei Taxadora.com

Christer Bergström

Gävle

Taxadora.com hat mir bei der Steuer für unsere Wohnung in Alicante geholfen. Ich erhielt eine schnelle und professionelle Antwort und die Steuererklärung wurde rechtzeitig eingereicht

David Wallgren

Stockholm

Super schneller und reibungsloser Service! Es war das erste Mal, dass wir uns für unsere Wohnung in Valencia anmelden mussten, und natürlich erinnerte ich mich im letzten Moment daran. Wir haben Taxadora.com kontaktiert und vor einem Augenblick wurde unsere Steuererklärung bezahlt und erledigt, alles an einem einzigen Tag! Ich kann diese Firma nur empfehlen!

Vielen Dank für Ihre Hilfe Vilho!

Marie och Torgny

Gotland

Ich hatte die jährliche Steuererklärung für Gebietsfremde kurz vor Silvester vergessen, aber Taxadora half uns mit einer kreativen Lösung und war serviceorientiert!

Martin, friridsförädlar

Åkersberga

Wir freuen uns sehr, Taxadora.com für unsere erste Erklärung der spanischen Grundsteuer konsultiert zu haben. Als neue Eigentümer einer Wohnung auf Mallorca haben wir von Taxadora.com über das Internet schnelle, effiziente und professionelle Unterstützung erhalten. Ein reibungsloser Weg durch die spanische Bürokratie!

Anders och Lena

Mariestad
Reibungslose Kommunikation, zuverlässig und so nett, dass Sie die Unordnung für eine kleine Menge vermeiden! Vielen Dank!

Tove

Stockholm

Ich bin mehr als zufrieden und denke, Sie haben einen großartigen Service sowie eine schnelle und reibungslose Bearbeitung meines Falles. Ich bin ein Kunde, der gekommen ist, um zu bleiben!

Grüße

Sabina Zällh

Stockholm

Det här var ju ett väldigt lätt och smidigt sätt att deklarera på och hälften av kostnaden som vår advokat tog för 2018 års deklaration.

Annika Sikander

Danderyd

Tipps zu einer einfachen Möglichkeit, Modelo 210 in Ihrer eigenen Sprache abzulegen. info@taxadora.com .

Bevor Sie es bereits in 5-10 Minuten getan haben, finden Sie Ihre Ref. und Valor Catastral (der steuerpflichtige Wert der Immobilie), den Sie in Ihrer neuesten IBI-Rechnung finden. Nie nr, Iban zu Ihrer spanischen Bank. Sie geben Ihre Informationen ein, die für das nächste Jahr gespeichert werden können, und müssen lediglich alle Änderungen hinzufügen. Schnell, einfach und günstig, 40 Euro inklusive Steuern

Bo Larsson

Schweden

Ich habe Taxadora.com für die gebietsfremde Grundsteuer verwendet, 49 Euro für zwei Personen, einfach, danke Vilho Heiskanen

Pelle Jonsson

Schweden

    Fragen und Antworten - Kapitalertragssteuern in Spanien

    Die Kapitalgewinnsteuer in Spanien für in der Europäischen Union lebende Nichtansässige beträgt 19 %.

    Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder außerhalb der Europäischen Union leben, beträgt der Steuersatz 24 %.

    Die Steuer richtet sich nach dem erzielten Gewinn nach Abzug der Kosten.

    Reparaturen sind selten absetzbar, wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.

    Sie können Immobilienmaklergebühren, Anwaltskosten, Notarkosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf der Immobilie abziehen.

    Reparaturen/Renovationen sind selten abzugsfähig, wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.

    Modelo 211 ist ein Steuerformular, das vom Käufer einer spanischen Immobilie eingereicht wird, wenn der Verkäufer ein Ausländer ist.

    Es wird eingereicht, wenn der Käufer eine Quellensteuer/Einbehalt von 3 % im Namen des Verkäufers an die Steuerbehörde zahlt. Wenn der Verkäufer einen Veräußerungsgewinn/-verlust erklärt, stehen dem Verkäufer diese 3 % als Teilzahlung der Steuer oder als Steuerrückerstattung zur Verfügung.

    Bitte fragen Sie Ihren Käufer oder seinen Anwalt nach dem Steuerformular 211, Sie benötigen es, wenn Sie Ihren Verkauf erklären.

    Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Spanien verkaufen, stellt die spanische Steuerbehörde sicher, dass Sie Ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.

    Sie tun dies, indem sie den Käufer verpflichten, nur 97 % an Sie zu zahlen und 3 % direkt in Ihrem Namen an die Steuerbehörden zu zahlen.

    Wenn Sie Ihren Verkauf erklären, können Sie diese 3 % als Teilzahlung Ihrer Kapitalertragssteuer verwenden und wenn Sie keinen Kapitalertrag erzielt haben, können Sie den Betrag zurückfordern.

    Wir helfen Ihnen gerne, die 3 % zurückzufordern und Ihre spanische Steuererklärung einzureichen.

    Beim Verkauf einer Immobilie ist die Abgabe einer Kapitalertrags-/Verluststeuererklärung obligatorisch, auch wenn die 3 % bereits bezahlt sind.

    In Spanien müssen Sie Steuern an verschiedene Regierungsebenen zahlen. Die Kapitalertragssteuer wird an die staatliche Steuerbehörde Agencia Tributaria abgeführt, aber es gibt auch eine lokale, kommunale Steuer auf “Erhöhung des Bodenwerts”, die beim Verkauf einer Immobilie zu zahlen ist.

    In den meisten Fällen wird diese vom Verkäufer bezahlt, aber wenn der Verkäufer ein Ausländer ist, wird die Steuer oft vom Käufer bezahlt. Der Betrag wird oft in der Urkunde vom Verkaufspreis abgezogen. Dies bedeutet, dass Sie Plusvalia in den meisten Fällen nicht als Ausländer deklarieren müssen, da der Käufer dies bereits getan hat.

    Der Grund dafür ist, dass die Gemeinde wenig tun kann, wenn ein ausländischer Verkäufer das Land verlässt, ohne es zu bezahlen. Sie haben nicht die gleichen Ressourcen, um Steuerhinterziehern nachzujagen, wie die staatlichen Steuerbehörden, die sehr gut darin sind.

    Es wird empfohlen, bei der Einreichung einer Kapitalertragssteuer in Spanien professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Viele spanische Anwaltskanzleien bieten diesen Service an, aber er ist in der Regel ziemlich teuer und es ist oft nicht ihre Lieblingsbeschäftigung, da sie sich oft lieber auf den Kaufprozess von Immobilien konzentrieren.

    Wenn Sie unsere Hilfe bei der Abgabe der Steuererklärung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Gebühr beträgt für einen Eigentümer 198 € zzgl. MwSt. und für zwei Eigentümer 248 € zzgl. MwSt.

    Wir erstellen Ihre Steuererklärung, reichen sie ein und beraten Sie während des Prozesses. Wenn Sie frühere Steuern verpasst haben, beinhaltet unsere Gebühr Hilfe bei der Beantwortung von Briefen von Agencia Tributaria.

    Um loszulegen, klicken Sie bitte auf den roten Button.

    Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, müssen Sie Kapitalertragssteuern aus dem Verkauf erklären.

    Beim Verkauf der Immobilie haben Sie wahrscheinlich nur 97 % der Verkaufssumme vom Käufer erhalten. Auf diese Weise erheben die spanischen Steuerbehörden Steuern von Ausländern und vermeiden die Nichtzahlung von Steuern. Die zusätzlichen 3 % können Ihnen bei Abgabe einer Kapitalertragsteuererklärung erstattet werden.

    Normalerweise haben Sie 3 Monate Zeit, um die Steuererklärung ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Verkaufs einzureichen. Die Registrierung kann einen Monat dauern, sodass die Gesamtzeit bis zu 4 Monate betragen kann.

    Wenn Sie es versäumt haben, Ihre Steuererklärung einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte und wir helfen Ihnen weiter. Es ist immer besser, die Steuer später zu erklären, auch wenn Sie eine Frist versäumt haben.

    Ja, Sie müssen in beiden Ländern deklarieren.

    Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen, wird diese immer in Spanien besteuert, während Sie wahrscheinlich auch in Ihrem Heimatland Kapitalertragssteuern zahlen müssen, weil Sie dort leben.

    Gemäß den meisten Steuerabkommen, die Spanien unterzeichnet hat, ist die in Spanien gezahlte Kapitalertragssteuer in Ihrem Heimatland abzugsfähig.

    Wenn Sie dies nie gemeldet haben, obwohl Sie dies hätten tun sollen, empfehlen wir, rückwirkend vier Jahre in die Vergangenheit zu melden, was der Zeitraum ist, den die spanischen Steuerbehörden normalerweise zurücklegen, um nicht gezahlte Steuern geltend zu machen.

    Der Verkauf einer Immobilie weckt normalerweise die spanischen Steuerbehörden. Wenn Sie also nie bezahlt haben, sollten Sie dies sofort erklären, bevor sie Ihnen einen Brief (mit Sanktionen) schicken.

    Möglicherweise müssen Sie für die versäumten Jahre eine Strafe zahlen, aber glücklicherweise gibt es dafür Ermäßigungen, wenn Sie sich dafür entscheiden, die versäumten Jahre anzugeben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Es gibt Geschichten online und unter Freunden über Menschen, die sich nie die Mühe gemacht haben zu erklären, und nichts ist passiert. Dies ist jedoch nicht korrekt und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl auf spanische Grundbuchregister als auch auf europäische Steuerinformationen zugreifen kann. Mit Sanktionen kann es schnell teuer werden und sie werden Vermögen in Ihrem Heimatland aufspüren.

    Beachten Sie auch, dass es “Rabatte” auf die Geldbußen gibt, wenn Sie frühere Jahre angeben, in denen Sie versäumt haben.

    Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, können Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, in der der Kapitalgewinn/-verlust beider erklärt wird.

    Dies ist die einzige Gelegenheit, bei der Nichtansässige eine gemeinsame Steuererklärung in Spanien einreichen können.

    Benötigen Sie Hilfe bei anderen spanischen Steuern?​

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