Inhalt aktualisiert September 2026

Kapitalertragsteuer in Spanien beim Immobilienverkauf (2026) – Leitfaden für Nichtresidenten

Aktualisiert: 17. März 2026

Kapitalertragsteuer Spanien – Kurzüberblick

  • Einheitlicher Steuersatz: 19%

  • Gilt für alle Nichtresidenten

  • 3% Quellensteuer beim Verkauf

  • Erklärung über Modelo 210

  • Frist: 4 Monate nach Verkauf


Einführung

Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien verkaufen, unterliegen Sie der Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax – CGT). Ohne richtige Planung kann diese Steuer zu unerwarteten Kosten führen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie die Steuer funktioniert, wie sie berechnet wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.


Was ist die Kapitalertragsteuer in Spanien?

Die Kapitalertragsteuer wird auf den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie erhoben.

Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus:

  • Verkaufspreis

  • minus Anschaffungskosten

  • minus abzugsfähige Kosten


Steuersatz 2026

  • 19% für alle Nichtresidenten

  • Gilt unabhängig von EU- oder Nicht-EU-Status


Wie wird die Steuer berechnet?

Formel

Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten


Abzugsfähige Kosten

  • Notar- und Anwaltskosten beim Kauf

  • Grundbuchkosten

  • Maklerprovision beim Verkauf

  • Rechtliche Kosten

  • Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA)

  • Bauliche Verbesserungen (keine kosmetischen Renovierungen)

📌 Wichtig:
Küche renovieren, streichen oder Bodenbeläge ersetzen gilt nicht als abzugsfähig.


Beispiel

  • Verkaufspreis: 250.000 €

  • Kaufpreis: 180.000 €

  • Kosten: 10.000 €

➡️ Gewinn: 60.000 €
➡️ Steuer (19%): 11.400 €


3% Quellensteuer beim Verkauf

Beim Verkauf behält der Käufer automatisch:

  • 3% des Verkaufspreises

Diese Zahlung erfolgt über Modelo 211 an die Steuerbehörde.

Danach:

  • Zu viel gezahlt → Rückerstattung möglich

  • Zu wenig gezahlt → Differenz nachzahlen


Steuererklärung – Modelo 210

Als Verkäufer müssen Sie:

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf

  • Eine Steuererklärung über Modelo 210 einreichen


Fristen 2026

  • 3% Einbehalt (Modelo 211): innerhalb 1 Monat

  • Steuererklärung (Modelo 210): innerhalb 4 Monate


Keine Steuervergünstigungen für Nichtresidenten

Im Gegensatz zu Residenten gelten keine Befreiungen:

  • Keine Reinvestitionsbefreiung

  • Keine Steuerbefreiung ab 65 Jahren


Unterschied zur Plusvalía Steuer

Viele verwechseln zwei Steuern:

Kapitalertragsteuer

  • Auf den tatsächlichen Gewinn


Plusvalía Municipal

  • Auf Wertsteigerung des Grundstücks

  • Wird von der Gemeinde erhoben

➡️ Beide Steuern müssen gezahlt werden


Risiken bei falscher Deklaration

  • Verzugszinsen

  • Geldstrafen

  • Probleme bei zukünftigen Verkäufen

  • Steuerprüfungen


Warum das Thema 2026 besonders relevant ist

  • Mehr internationale Immobilienverkäufe

  • Strengere Steuerkontrollen

  • Automatischer Informationsaustausch

  • Höhere Anforderungen an Dokumentation


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Berechnung Ihrer Kapitalertragsteuer

  • Einreichung von Modelo 210

  • Rückerstattung der 3% Quellensteuer

  • Prüfung möglicher Steuerreduzierungen

  • Abwicklung der Plusvalía Steuer


Zusammenfassung

  • 19% Steuer auf Gewinne beim Verkauf

  • 3% werden automatisch einbehalten

  • Erklärung über Modelo 210

  • Frist: 4 Monate

  • Keine Steuerbefreiungen für Nichtresidenten


Fazit

Die Kapitalertragsteuer in Spanien ist für Nichtresidenten klar geregelt, aber fehleranfällig. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, kann seine Steuerlast optimieren und Probleme vermeiden.

Spain Non-Resident Tax Services in Just Minutes

Taxes for Non Residents

You are classified as a non-resident if you spend less than 183 days in Spain and usually pay taxes in another country. Non-residents with property or income in Spain must declare specific taxes, such as property taxes or rental income, using forms like Modelo 210.
Modelo 210
Non-Resident Tax
from
34,95€
Tax declaration for non-residents owning property in Spain. We handle everything remotely.
Modelo 210
Rental Income Taxes
from
49€
Non-residents who rent out their property in Spain must declare their rental income yearly.
Modelo 210
Tax From Property Sale
from
198€
Non-residents who sell their property must declare capital gains and reclaim the 3 % tax withholding within 4 months.

Tax Filing for Residents in Spain, Made Easy

Taxes for Residents

You are considered a tax resident in Spain if you spend more than 183 days per year in the country. Being a resident means you are required to declare your global income, regardless of where it is earned, and file taxes annually in Spain.
Modelo 100
Taxes for Residents in Spain (IRPF)
from
123€
Residents in Spain must declare their global income yearly, regardless of their visa or permit.
Modelo 720
Foreign Assets Declaration
from
148€
Residents in Spain with foreign assets must declare them to avoid fines, even without owing taxes.
Other procedures
Inheritance, Donations Taxes, Wealth Tax , "Beckham Law" Tax Return and others

Contact us for assistance with a wide range of tax procedures, tailored to your needs

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