Kapitalertragsteuer in Spanien beim Immobilienverkauf (2026) – Leitfaden für Nichtresidenten

Aktualisiert: 17. März 2026

Kapitalertragsteuer Spanien – Kurzüberblick

  • Einheitlicher Steuersatz: 19%

  • Gilt für alle Nichtresidenten

  • 3% Quellensteuer beim Verkauf

  • Erklärung über Modelo 210

  • Frist: 4 Monate nach Verkauf


Einführung

Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien verkaufen, unterliegen Sie der Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax – CGT). Ohne richtige Planung kann diese Steuer zu unerwarteten Kosten führen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie die Steuer funktioniert, wie sie berechnet wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.


Was ist die Kapitalertragsteuer in Spanien?

Die Kapitalertragsteuer wird auf den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie erhoben.

Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus:

  • Verkaufspreis

  • minus Anschaffungskosten

  • minus abzugsfähige Kosten


Steuersatz 2026

  • 19% für alle Nichtresidenten

  • Gilt unabhängig von EU- oder Nicht-EU-Status


Wie wird die Steuer berechnet?

Formel

Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten


Abzugsfähige Kosten

  • Notar- und Anwaltskosten beim Kauf

  • Grundbuchkosten

  • Maklerprovision beim Verkauf

  • Rechtliche Kosten

  • Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA)

  • Bauliche Verbesserungen (keine kosmetischen Renovierungen)

📌 Wichtig:
Küche renovieren, streichen oder Bodenbeläge ersetzen gilt nicht als abzugsfähig.


Beispiel

  • Verkaufspreis: 250.000 €

  • Kaufpreis: 180.000 €

  • Kosten: 10.000 €

➡️ Gewinn: 60.000 €
➡️ Steuer (19%): 11.400 €


3% Quellensteuer beim Verkauf

Beim Verkauf behält der Käufer automatisch:

  • 3% des Verkaufspreises

Diese Zahlung erfolgt über Modelo 211 an die Steuerbehörde.

Danach:

  • Zu viel gezahlt → Rückerstattung möglich

  • Zu wenig gezahlt → Differenz nachzahlen


Steuererklärung – Modelo 210

Als Verkäufer müssen Sie:

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf

  • Eine Steuererklärung über Modelo 210 einreichen


Fristen 2026

  • 3% Einbehalt (Modelo 211): innerhalb 1 Monat

  • Steuererklärung (Modelo 210): innerhalb 4 Monate


Keine Steuervergünstigungen für Nichtresidenten

Im Gegensatz zu Residenten gelten keine Befreiungen:

  • Keine Reinvestitionsbefreiung

  • Keine Steuerbefreiung ab 65 Jahren


Unterschied zur Plusvalía Steuer

Viele verwechseln zwei Steuern:

Kapitalertragsteuer

  • Auf den tatsächlichen Gewinn


Plusvalía Municipal

  • Auf Wertsteigerung des Grundstücks

  • Wird von der Gemeinde erhoben

➡️ Beide Steuern müssen gezahlt werden


Risiken bei falscher Deklaration

  • Verzugszinsen

  • Geldstrafen

  • Probleme bei zukünftigen Verkäufen

  • Steuerprüfungen


Warum das Thema 2026 besonders relevant ist

  • Mehr internationale Immobilienverkäufe

  • Strengere Steuerkontrollen

  • Automatischer Informationsaustausch

  • Höhere Anforderungen an Dokumentation


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Berechnung Ihrer Kapitalertragsteuer

  • Einreichung von Modelo 210

  • Rückerstattung der 3% Quellensteuer

  • Prüfung möglicher Steuerreduzierungen

  • Abwicklung der Plusvalía Steuer


Zusammenfassung

  • 19% Steuer auf Gewinne beim Verkauf

  • 3% werden automatisch einbehalten

  • Erklärung über Modelo 210

  • Frist: 4 Monate

  • Keine Steuerbefreiungen für Nichtresidenten


Fazit

Die Kapitalertragsteuer in Spanien ist für Nichtresidenten klar geregelt, aber fehleranfällig. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, kann seine Steuerlast optimieren und Probleme vermeiden.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

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