Nichtresidentensteuer in Spanien (2026) – vollständiger Leitfaden zur IRNR und Modelo 210

Aktualisiert: 17. März 2026

IRNR Spanien – Kurzüberblick 2026

  • Pflicht für Nichtresidenten mit Immobilien oder Einkommen in Spanien

  • Steuererklärung über Modelo 210

  • 19% Steuer (EU/EWR)

  • 24% Steuer (Nicht-EU)

  • Steuerpflicht auch ohne Vermietung (fiktives Einkommen)


Einführung

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber nicht dort steuerlich ansässig sind, unterliegen Sie der Nichtresidentensteuer (IRNR – Impuesto sobre la Renta de No Residentes).

Diese Steuer betrifft:

  • Immobilienbesitzer

  • Vermieter

  • Investoren mit Einkünften aus Spanien

Eine korrekte Steuererklärung ist entscheidend, um Bußgelder und Probleme mit der spanischen Steuerbehörde zu vermeiden.


Was ist die Nichtresidentensteuer in Spanien?

Die IRNR ist eine Steuer für Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, aber Einkünfte oder Vermögenswerte im Land haben.


Welche Steuern umfasst die IRNR?

Fiktives Einkommen (Renta Imputada)

Wenn Ihre Immobilie nicht vermietet ist:

  • Sie zahlen Steuern auf ein angenommenes Einkommen

  • Berechnet auf Basis des Katasterwerts


Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten:

  • Steuer auf tatsächliche Einnahmen

  • EU/EWR: auf Nettoeinkommen

  • Nicht-EU: auf Bruttoeinnahmen


Kapitalertragsteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie:

  • Steuer auf den Gewinn

  • Erklärung über Modelo 210


Steuersätze für Nichtresidenten in Spanien 2026

  • EU/EWR-Bürger: 19%

  • Nicht-EU-Bürger: 24%

📌 Wichtiger Unterschied:

  • EU/EWR: Kosten können abgezogen werden

  • Nicht-EU: keine Abzüge erlaubt


Steuererklärung für Nichtresidenten (Modelo 210)

Modelo 210 ist das offizielle Formular für die IRNR.

Sie müssen es einreichen bei:

  • Mieteinnahmen

  • Immobilienverkauf

  • Eigennutzung (fiktives Einkommen)


Wichtige Fristen 2026

Fiktives Einkommen

  • Frist: 31. Dezember 2026

  • Für das Steuerjahr 2025


Mieteinnahmen

  • Jährliche Abgabe

  • Zeitraum: 1. – 20. Januar 2026


Immobilienverkauf

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf


Folgen bei Nichtzahlung

Wenn Sie die Steuer nicht korrekt zahlen:

  • Zuschläge und Verzugszinsen

  • Probleme beim späteren Verkauf der Immobilie

  • Risiko von Prüfungen durch die Steuerbehörde


Häufige Fehler

  • Annahme, dass keine Steuer ohne Vermietung anfällt

  • Fristen verpassen

  • Falsche Steuersätze anwenden

  • Unterschied EU vs. Nicht-EU ignorieren


Warum die IRNR 2026 besonders wichtig ist

  • Strengere Kontrollen für ausländische Eigentümer

  • Internationaler Informationsaustausch

  • Relevanz bei Verkauf und Eigentumsübertragung

  • Jährliche Pflicht zur Steuererklärung


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Erstellung und Einreichung von Modelo 210

  • Korrekte Steuerberechnung

  • Optimierung für EU-Residenten

  • Fristenüberwachung

  • Vollständige steuerliche Compliance in Spanien


Zusammenfassung

  • IRNR gilt für alle Nichtresidenten mit Immobilien in Spanien

  • Steuerpflicht auch ohne Vermietung

  • Steuersätze: 19% (EU/EWR) / 24% (Nicht-EU)

  • Erklärung über Modelo 210

  • Rechtzeitige Abgabe verhindert Strafen


Fazit

Die Nichtresidentensteuer in Spanien ist eine zentrale Verpflichtung für ausländische Immobilienbesitzer. Wer seine Steuerpflichten korrekt erfüllt, vermeidet Risiken und optimiert seine steuerliche Situation im Jahr 2026.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

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