Modelo 720 Spanien: Auslandsvermögen richtig melden (2026 Guide für neue Steuerresidenten)

Aktualisiert: 2026

Kurzüberblick

  • Pflicht für Steuerresidenten in Spanien

  • Schwelle: 50.000 € pro Kategorie

  • Betrifft Konten, Immobilien und Investments im Ausland

  • Frist: 31. März

  • Keine direkte Steuer, aber hohe Relevanz


Einführung

Wenn Sie nach Spanien ziehen oder kürzlich steuerlich ansässig geworden sind, müssen Sie sich mit einer wichtigen Pflicht auseinandersetzen: Modelo 720.

Diese Erklärung betrifft Ihr Vermögen im Ausland und ist besonders relevant für Expats, Rentner und Remote Worker im Jahr 2026.


Was ist Modelo 720?

Modelo 720 ist eine informative Steuererklärung, mit der Spanien Auslandsvermögen erfasst.

📌 Wichtig:

  • Es handelt sich nicht um eine direkte Steuer

  • Die Angaben können aber andere Steuern beeinflussen (z. B. Einkommensteuer oder Vermögenssteuer)


Wer muss Modelo 720 abgeben?

Sie sind verpflichtet, wenn:

  • Sie in Spanien steuerlich ansässig sind (mehr als 183 Tage)

  • Und Auslandsvermögen über 50.000 € besitzen


Typische Fälle

  • Expats mit Vermögen im Ausland

  • Rentner mit ausländischer Pension

  • Digitale Nomaden

  • Rückkehrer nach Spanien


📌 Nichtresidenten müssen diese Erklärung nicht abgeben


Welche Vermögenswerte müssen gemeldet werden?

Es gibt drei Kategorien:


1. Bankkonten im Ausland

  • Girokonten

  • Sparkonten

  • Gemeinschaftskonten

➡️ Meldepflicht ab 50.000 € Gesamtwert


2. Investitionen und Wertpapiere

  • Aktien und Fonds

  • Renten und Pensionspläne

  • Lebensversicherungen

➡️ Meldepflicht ab 50.000 €


3. Immobilien im Ausland

  • Häuser und Wohnungen

  • Grundstücke

  • Timesharing

➡️ Meldepflicht ab 50.000 € Kaufwert


Muss man jedes Jahr melden?

Nein, nur wenn:

  • Erstmalige Abgabe (bei Zuzug)

  • Wertsteigerung über 20.000 €

  • Verkauf oder Auflösung eines Vermögenswertes


Frist für Modelo 720

  • Stichtag: 31. März jedes Jahres

  • Betrifft Vermögen zum 31. Dezember des Vorjahres

📌 Wichtig: Vor der Einkommensteuererklärung


Strafen und aktuelle Rechtslage

Früher sehr hohe Strafen – heute angepasst:

  • EU-Gerichtshof (2022) erklärte alte Regelung für unverhältnismäßig

  • Strafen reduziert, aber weiterhin vorhanden


Aktuelle Risiken

  • Steuerprüfungen

  • Nachversteuerung

  • Bußgelder bei Fehlern oder Nichtmeldung


Beispiel

Ein neuer Steuerresident besitzt:

  • 120.000 € auf einem ausländischen Konto

  • 80.000 € in Investments

  • Immobilie im Ausland

➡️ Alle drei Kategorien müssen gemeldet werden


Unterschied zu anderen Steuerformularen

  • Modelo 720 → Auslandsvermögen (nur Residenten)

  • Modelo 100 → Einkommensteuer

  • Modelo 210 → Nichtresidentensteuer

  • Modelo 714 → Vermögenssteuer


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • NIE-Nummer

  • Kontoauszüge zum 31. Dezember

  • Immobilienkaufverträge

  • Depotauszüge / Pensionsnachweise

📌 Alle Werte müssen in Euro angegeben werden


Häufige Fehler

  • Vermögenswerte vergessen

  • Falsche Bewertung

  • Wechselkurse falsch angewendet

  • Frist verpasst


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Prüfung Ihrer Meldepflicht

  • Korrekte Bewertung Ihrer Vermögenswerte

  • Erstellung und Einreichung von Modelo 720

  • Vermeidung von Strafen

  • Laufende Beratung bei Änderungen


Fazit

Modelo 720 ist eine zentrale Verpflichtung für neue Steuerresidenten in Spanien. Auch wenn keine direkte Steuer anfällt, ist die Erklärung entscheidend für Ihre steuerliche Compliance im Jahr 2026.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
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