Immobilie in Spanien kaufen als Ausländer (2026) – kompletter Leitfaden

deed of sale buying property spain
Deed ("Escritura de Compraventa")

Aktualisiert: 17. März 2026

Immobilie Spanien kaufen – Kurzüberblick

  • Kein Kaufverbot für Ausländer

  • NIE-Nummer zwingend erforderlich

  • Zusatzkosten: ca. 10–14%

  • Steuern auch für Nichtresidenten

  • Sorgfältige rechtliche Prüfung notwendig


Einführung

Spanien gehört weiterhin zu den beliebtesten Ländern Europas für ausländische Immobilienkäufer. Ob Ferienhaus, Kapitalanlage oder Alterswohnsitz – der Markt bietet attraktive Möglichkeiten.

Gleichzeitig gibt es rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die Sie unbedingt kennen sollten.


Können Ausländer Immobilien in Spanien kaufen?

Ja, es gibt keine Einschränkungen für ausländische Käufer.

Das gilt für:

  • EU-Bürger

  • Nicht-EU-Bürger (z. B. Deutschland, Schweiz, UK)

📌 Wichtig:
Nichtresidenten müssen bestimmte steuerliche Pflichten erfüllen – insbesondere bei Vermietung oder späterem Verkauf.


Schritt-für-Schritt: Immobilie kaufen in Spanien

1. NIE-Nummer beantragen

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Ohne NIE:

  • Kein Immobilienkauf möglich

  • Keine Steuerzahlungen möglich


2. Spanisches Bankkonto eröffnen

Erforderlich für:

  • Kaufpreiszahlungen

  • Steuern und Gebühren

  • Nebenkosten


3. Immobilie auswählen

  • Seriösen Makler wählen

  • Immobilie möglichst vor Ort besichtigen

  • Alternativ: unabhängige Prüfung organisieren


4. Unabhängigen Anwalt beauftragen

Sehr wichtig:

  • Prüfung von Eigentumsverhältnissen

  • Kontrolle von Schulden oder Belastungen

  • Vertragsprüfung

📌 Tipp:
Nicht den Anwalt des Maklers verwenden.


5. Reservierungsvertrag

  • Immobilie wird vom Markt genommen

  • Anzahlung: ca. 3.000 € – 6.000 €


6. Kaufvorvertrag (Contrato de Arras)

  • Anzahlung: ca. 10%

  • Rücktritt Käufer → Verlust der Anzahlung

  • Rücktritt Verkäufer → Rückzahlung + Entschädigung


7. Notartermin

  • Unterzeichnung der Kaufurkunde

  • Zahlung des Restbetrags

  • Offizieller Eigentumsübergang


8. Eintragung ins Grundbuch

  • Registrierung im Registro de la Propiedad

  • Absicherung Ihres Eigentums


Kosten beim Immobilienkauf in Spanien

Neben dem Kaufpreis fallen ca. 10–14% Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer (ITP): 6–10%

  • Mehrwertsteuer (IVA): 10% bei Neubauten

  • Notar- und Registerkosten: 1–2%

  • Anwaltskosten: ca. 1%

  • Bank- und Finanzierungskosten


Steuern für Nichtresidenten

Auch ohne Wohnsitz in Spanien entstehen Steuerpflichten:

Nichtresidentensteuer (Modelo 210)

  • Pflicht auch ohne Vermietung

  • Basierend auf fiktivem Einkommen


Steuer auf Mieteinnahmen

  • 19% (EU/EWR)

  • 24% (Nicht-EU)


Vermögenssteuer

  • Ab ca. 700.000 € Vermögen

  • Regional unterschiedlich


IBI (Grundsteuer)

  • Jährliche kommunale Steuer


Finanzierung für Ausländer

Spanische Banken bieten Hypotheken für Ausländer:

  • Bis zu 70% Finanzierung

  • Laufzeit: 20–25 Jahre

  • Einkommensnachweis erforderlich


Aufenthalt und Residency (Update 2026)

Das Golden Visa Programm wurde 2025 abgeschafft.

Das bedeutet:

  • Immobilienkauf führt nicht automatisch zu Aufenthaltsrecht

  • Separate Visa oder Residency erforderlich


Häufige Fehler vermeiden

  • Keine rechtliche Prüfung durchführen

  • Blind auf Makler vertrauen

  • Offene Schulden ignorieren

  • Renovierungen ohne Prüfung planen

  • Wechselkursrisiken unterschätzen


Warum professionelle Unterstützung wichtig ist

Beim Immobilienkauf entstehen auch langfristige Steuerpflichten.

Nach dem Kauf müssen Sie:

  • Jährlich Modelo 210 einreichen

  • Mieteinnahmen versteuern

  • Lokale Steuern zahlen


Zusammenfassung

  • Immobilienkauf für Ausländer problemlos möglich

  • NIE und Bankkonto erforderlich

  • Zusatzkosten: 10–14%

  • Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz

  • Rechtliche Prüfung ist entscheidend


Fazit

Der Immobilienkauf in Spanien kann für Ausländer sehr attraktiv sein – vorausgesetzt, Sie gehen strukturiert vor und berücksichtigen alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie Risiken und sichern Ihre Investition langfristig.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind