Kapitalertragsteuer in Spanien beim Immobilienverkauf (2026) – Leitfaden für Nichtresidenten
Aktualisiert: 17. März 2026
Kapitalertragsteuer Spanien – Kurzüberblick
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Einheitlicher Steuersatz: 19%
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Gilt für alle Nichtresidenten
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3% Quellensteuer beim Verkauf
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Erklärung über Modelo 210
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Frist: 4 Monate nach Verkauf
Einführung
Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien verkaufen, unterliegen Sie der Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax – CGT). Ohne richtige Planung kann diese Steuer zu unerwarteten Kosten führen.
Dieser Leitfaden erklärt, wie die Steuer funktioniert, wie sie berechnet wird und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was ist die Kapitalertragsteuer in Spanien?
Die Kapitalertragsteuer wird auf den Gewinn beim Verkauf einer Immobilie erhoben.
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus:
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Verkaufspreis
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minus Anschaffungskosten
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minus abzugsfähige Kosten
Steuersatz 2026
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19% für alle Nichtresidenten
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Gilt unabhängig von EU- oder Nicht-EU-Status
Wie wird die Steuer berechnet?
Formel
Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten
Abzugsfähige Kosten
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Notar- und Anwaltskosten beim Kauf
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Grundbuchkosten
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Maklerprovision beim Verkauf
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Rechtliche Kosten
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Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA)
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Bauliche Verbesserungen (keine kosmetischen Renovierungen)
Wichtig:
Küche renovieren, streichen oder Bodenbeläge ersetzen gilt nicht als abzugsfähig.
Beispiel
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Verkaufspreis: 250.000 €
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Kaufpreis: 180.000 €
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Kosten: 10.000 €
Gewinn: 60.000 €
Steuer (19%): 11.400 €
3% Quellensteuer beim Verkauf
Beim Verkauf behält der Käufer automatisch:
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3% des Verkaufspreises
Diese Zahlung erfolgt über Modelo 211 an die Steuerbehörde.
Danach:
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Zu viel gezahlt → Rückerstattung möglich
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Zu wenig gezahlt → Differenz nachzahlen
Steuererklärung – Modelo 210
Als Verkäufer müssen Sie:
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Innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf
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Eine Steuererklärung über Modelo 210 einreichen
Fristen 2026
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3% Einbehalt (Modelo 211): innerhalb 1 Monat
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Steuererklärung (Modelo 210): innerhalb 4 Monate
Keine Steuervergünstigungen für Nichtresidenten
Im Gegensatz zu Residenten gelten keine Befreiungen:
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Keine Reinvestitionsbefreiung
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Keine Steuerbefreiung ab 65 Jahren
Unterschied zur Plusvalía Steuer
Viele verwechseln zwei Steuern:
Kapitalertragsteuer
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Auf den tatsächlichen Gewinn
Plusvalía Municipal
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Auf Wertsteigerung des Grundstücks
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Wird von der Gemeinde erhoben
Beide Steuern müssen gezahlt werden
Risiken bei falscher Deklaration
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Verzugszinsen
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Geldstrafen
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Probleme bei zukünftigen Verkäufen
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Steuerprüfungen
Warum das Thema 2026 besonders relevant ist
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Mehr internationale Immobilienverkäufe
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Strengere Steuerkontrollen
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Automatischer Informationsaustausch
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Höhere Anforderungen an Dokumentation
Wie Taxadora helfen kann
Taxadora unterstützt Sie bei:
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Berechnung Ihrer Kapitalertragsteuer
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Einreichung von Modelo 210
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Rückerstattung der 3% Quellensteuer
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Prüfung möglicher Steuerreduzierungen
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Abwicklung der Plusvalía Steuer
Zusammenfassung
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19% Steuer auf Gewinne beim Verkauf
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3% werden automatisch einbehalten
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Erklärung über Modelo 210
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Frist: 4 Monate
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Keine Steuerbefreiungen für Nichtresidenten
Fazit
Die Kapitalertragsteuer in Spanien ist für Nichtresidenten klar geregelt, aber fehleranfällig. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, kann seine Steuerlast optimieren und Probleme vermeiden.