Grunderwerbsteuer Spanien (ITP) 2026 – kompletter Leitfaden für Immobilienkäufer

Aktualisiert: 17. März 2026

ITP Spanien – Kurzüberblick

  • Gilt nur für Bestandsimmobilien

  • Steuersatz: ca. 6% – 13% je nach Region

  • Käufer zahlt die Steuer

  • Berechnung basiert auf Kaufpreis oder Referenzwert

  • Regionale Unterschiede sind entscheidend


Einführung

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Spanien fällt die sogenannte ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) an. Diese Grunderwerbsteuer ist einer der größten Kostenfaktoren beim Immobilienkauf.

Im Jahr 2026 sind regionale Unterschiede und progressive Steuersysteme besonders wichtig für eine korrekte Planung.


Was ist die ITP und wer muss sie zahlen?

Die ITP ist eine einmalige Steuer:

  • Gilt für Bestandsimmobilien (Resale)

  • Wird vom Käufer bezahlt

  • Nicht anwendbar auf Neubauten

📌 Neubauten unterliegen stattdessen:

  • 10% Mehrwertsteuer (IVA)

    • Stempelsteuer (AJD)


Wie wird die ITP berechnet?

Die Steuer basiert auf dem höheren Wert von:

  • Kaufpreis

  • Referenzwert (Valor de Referencia)


Beispiel

  • Kaufpreis: 250.000 €

  • Referenzwert: 260.000 €

  • Steuersatz: 8%

➡️ Steuer: 20.800 €


Regionale Steuersätze 2026

Die ITP wird von den autonomen Regionen festgelegt.


Katalonien (progressiv)

  • Bis 600.000 € → 10%

  • 600.000 – 900.000 € → 11%

  • 900.000 – 1.500.000 € → 12%

  • Über 1.500.000 € → 13%

📌 Für große Investoren: bis zu 20% möglich


Andalusien (einfaches Modell)

  • Einheitlicher Satz: 7%


Balearen (z. B. Ibiza)

  • Bis 400.000 € → 8%

  • 400.000 – 600.000 € → 9%

  • 600.000 – 1.000.000 € → 10%

  • 1.000.000 – 3.000.000 € → 12%

  • Über 3.000.000 € → 13%


Neubau vs. Bestandsimmobilie

Bestandsimmobilie

  • ITP (6% – 13%)


Neubau

  • 10% IVA

    • 0,5% – 1,5% AJD


Weitere Steuern für Nichtresidenten

Nach dem Kauf entstehen zusätzliche Verpflichtungen:

Nichtresidentensteuer (Modelo 210)

  • Pflicht auch ohne Vermietung


Steuer auf Mieteinnahmen

  • 19% (EU/EWR)

  • 24% (Nicht-EU)


Vermögenssteuer

  • Ab bestimmten Schwellenwerten


IBI (Grundsteuer)

  • Jährliche kommunale Steuer


Warum die ITP 2026 besonders wichtig ist

  • Regionale Unterschiede nehmen zu

  • Progressive Steuersysteme erhöhen Kosten

  • Referenzwert wird stärker kontrolliert

  • Fehler führen zu Nachzahlungen und Strafen


Häufige Fehler

  • Falscher Steuerwert angesetzt

  • Referenzwert ignoriert

  • Regionale Unterschiede nicht berücksichtigt

  • Steuer zu spät gezahlt


Was passiert bei falscher Berechnung?

  • Nachforderungen

  • Verzugszinsen

  • Geldstrafen

  • Steuerprüfungen


Wie Taxadora helfen kann

Auch wenn Taxadora keine Kaufabwicklung übernimmt, unterstützen wir Sie nach dem Kauf:

  • Einreichung von Modelo 210

  • Steuerplanung für Nichtresidenten

  • Unterstützung bei Mieteinnahmen

  • Verwaltung Ihrer laufenden Steuerpflichten

  • Sicherstellung der Compliance


Zusammenfassung

  • ITP gilt für Bestandsimmobilien

  • Käufer zahlt die Steuer

  • 6% – 13% je nach Region

  • Referenzwert ist entscheidend

  • Weitere Steuern folgen nach dem Kauf


Fazit

Die Grunderwerbsteuer (ITP) ist ein zentraler Kostenfaktor beim Immobilienkauf in Spanien. Wer die regionalen Unterschiede versteht und korrekt kalkuliert, vermeidet Überraschungen und kann seine Investition besser planen im Jahr 2026.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
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