Inhalt aktualisiert September 2026

Steuerbefreiung für Arbeit im Ausland in Spanien: Die 60.100€ Regel (2026 Guide)

Aktualisiert: 2026

Kurzüberblick

  • Steuerfrei bis zu 60.100 € pro Jahr

  • Gilt für Arbeit außerhalb Spaniens

  • Nur für Steuerresidenten in Spanien

  • Kombination mit Doppelbesteuerungsabkommen möglich

  • Wichtig für Remote Worker & Expats


Einführung

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, aber ganz oder teilweise im Ausland arbeiten, können Sie von einer attraktiven Steuerregel profitieren: der Steuerbefreiung von bis zu 60.100 € jährlich für im Ausland ausgeübte Arbeit.

Diese Regel ist besonders relevant für Expats, Berater, Freelancer und Remote Worker im Jahr 2026.


Was ist die 60.100 € Steuerbefreiung?

Spanien erlaubt es, Einkommen aus unselbstständiger Arbeit im Ausland bis zu 60.100 € pro Jahr steuerfrei zu stellen.

Voraussetzung ist, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind.


Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Sie müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Steuerliche Ansässigkeit in Spanien

  • Mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien

  • Oder wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien


2. Arbeit für ein ausländisches Unternehmen

  • Arbeitgeber sitzt außerhalb Spaniens

  • Oder Tätigkeit für eine ausländische Betriebsstätte


3. Tätigkeit wird physisch im Ausland ausgeführt

  • Arbeitstage müssen außerhalb Spaniens stattfinden


4. Kein Steuerparadies

  • Das Tätigkeitsland darf kein „Steuerparadies“ sein


5. Vergleichbare Besteuerung

  • Das Land erhebt eine ähnliche Einkommensteuer

  • In der Praxis meist erfüllt bei Doppelbesteuerungsabkommen


Wie funktioniert die Steuerbefreiung?

  • Bis zu 60.100 € steuerfrei

  • Einkommen darüber wird normal besteuert

  • Ausländische Steuern auf den steuerfreien Teil sind nicht anrechenbar

  • Steuern auf den übersteigenden Teil können angerechnet werden


Wichtige Änderung & Klarstellung

📌 Arbeitstage im Ausland zählen umfassend:

  • Auch Reisetage gelten als Arbeitstage im Ausland

  • Bestätigt durch Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs


Praktische Beispiele

Beispiel 1 – Vollständige Nutzung

Ein Arbeitnehmer arbeitet teilweise in den USA:

  • Einkommen Ausland: 50.000 €

  • Ergebnis: vollständig steuerfrei in Spanien


Beispiel 2 – Teilweise Anwendung

Ein Arbeitnehmer arbeitet:

  • 50% in Spanien

  • 50% im Ausland

➡️ Nur der Auslandsanteil ist steuerfrei (anteilig berechnet)


Beispiel 3 – Einkommen über 60.100 €

  • Einkommen Ausland: 80.000 €

➡️

  • 60.100 € steuerfrei

  • 19.900 € steuerpflichtig in Spanien

  • Ausländische Steuer nur auf den steuerpflichtigen Teil anrechenbar


Warum ist diese Regel so interessant?

Steuerersparnis

  • Reduziert direkt die Steuerlast

  • Senkt auch den effektiven Steuersatz


Ideal für:

  • Remote Worker

  • Expats

  • Berater

  • Digital Nomads

  • Arbeitnehmer mit internationaler Tätigkeit


Häufige Fehler

  • Arbeitstage nicht korrekt dokumentiert

  • Arbeitgeberstruktur falsch bewertet

  • Tätigkeit nicht eindeutig im Ausland nachgewiesen

  • Doppelbesteuerung falsch angewendet


So wenden Sie die Regel an

  • Erklärung über die Einkommensteuer (Modelo 100)

  • Nachweise erforderlich:

    • Arbeitsvertrag

    • Tätigkeitsnachweis im Ausland

    • Steuerbescheinigung des anderen Landes


Zusammenhang mit anderen Steuerpflichten

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind:

  • Weltweites Einkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig

  • Mögliche zusätzliche Verpflichtung:

    • Erklärung ausländischer Vermögenswerte (Modelo 720)


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Prüfung der Voraussetzungen

  • Korrekte Anwendung der 60.100 € Regel

  • Optimierung Ihrer Steuerstruktur

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung


Fazit

Die Steuerbefreiung von bis zu 60.100 € für Arbeit im Ausland ist eine der attraktivsten steuerlichen Regelungen in Spanien im Jahr 2026.

Richtig angewendet, kann sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren und ist besonders wertvoll für international tätige Arbeitnehmer.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Spain Non-Resident Tax Services in Just Minutes

Taxes for Non Residents

You are classified as a non-resident if you spend less than 183 days in Spain and usually pay taxes in another country. Non-residents with property or income in Spain must declare specific taxes, such as property taxes or rental income, using forms like Modelo 210.
Modelo 210
Non-Resident Tax
from
34,95€
Tax declaration for non-residents owning property in Spain. We handle everything remotely.
Modelo 210
Rental Income Taxes
from
49€
Non-residents who rent out their property in Spain must declare their rental income yearly.
Modelo 210
Tax From Property Sale
from
198€
Non-residents who sell their property must declare capital gains and reclaim the 3 % tax withholding within 4 months.

Tax Filing for Residents in Spain, Made Easy

Taxes for Residents

You are considered a tax resident in Spain if you spend more than 183 days per year in the country. Being a resident means you are required to declare your global income, regardless of where it is earned, and file taxes annually in Spain.
Modelo 100
Taxes for Residents in Spain (IRPF)
from
123€
Residents in Spain must declare their global income yearly, regardless of their visa or permit.
Modelo 720
Foreign Assets Declaration
from
148€
Residents in Spain with foreign assets must declare them to avoid fines, even without owing taxes.
Other procedures
Inheritance, Donations Taxes, Wealth Tax , "Beckham Law" Tax Return and others

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