Steuer auf Mieteinnahmen in Spanien für Nichtresidenten (2026) – vollständiger Leitfaden

Aktualisiert: 17. März 2026

Mieteinnahmen Spanien Steuern – Kurzüberblick

  • Pflicht für alle Nichtresidenten mit Mieteinnahmen

  • Steuersatz: 19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU)

  • Erklärung über Modelo 210

  • Abgabefrist: jährlich bis 20. Januar

  • Keine Abzüge für Nicht-EU-Bürger


Einführung

Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen zu deklarieren und zu versteuern. Die spanischen Steuerbehörden kontrollieren dies zunehmend streng – insbesondere bei Kurzzeitvermietungen.

Eine korrekte Steuererklärung ist entscheidend, um Bußgelder und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.


Wer muss Mieteinnahmen in Spanien versteuern?

Sie sind steuerpflichtig, wenn:

  • Sie kein Steuerresident in Spanien sind

  • Sie Einnahmen aus einer Immobilie in Spanien erzielen

Dies gilt für:

  • Privatpersonen

  • Unternehmen

  • EU- und Nicht-EU-Bürger


Steuersätze für Nichtresidenten (2026)

EU-/EWR-Bürger

  • 19% auf den Nettogewinn

  • Abzug von Kosten möglich


Nicht-EU-Bürger (z. B. UK, Schweiz)

  • 24% auf den Bruttobetrag

  • Keine Abzüge erlaubt

📌 Wichtig: Seit dem Brexit gelten britische Staatsbürger als Nicht-EU und können keine Kosten abziehen.


Abzugsfähige Kosten (nur EU/EWR)

Wenn Sie in der EU/EWR ansässig sind, können Sie u. a. folgende Kosten abziehen:

  • Hypothekenzinsen

  • Reparaturen und Instandhaltung

  • Hausverwaltungskosten

  • Versicherungen

  • Nebenkosten (wenn vom Vermieter getragen)

  • IBI (Grundsteuer)


Abgabefristen für 2026

Seit 2024 gilt:

  • Jährliche Abgabe statt quartalsweise

Frist:

  • Bis 20. Januar des Folgejahres

Beispiel:

  • Einnahmen 2025 → Abgabe bis 20. Januar 2026


Wie erfolgt die Steuererklärung?

Die Erklärung erfolgt über Modelo 210:

Schritte:

  1. Mieteinnahmen berechnen

  2. Kosten abziehen (falls erlaubt)

  3. Steuersatz anwenden

  4. Modelo 210 einreichen

  5. Steuer zahlen


Kurzzeitvermietung (Airbnb, Booking)

  • Gleiche steuerliche Behandlung wie Langzeitvermietung

  • Regionale Lizenzen oft erforderlich

  • Erhöhte Kontrolle durch Behörden


Was passiert bei Nichtdeklaration?

Mögliche Konsequenzen:

  • Verspätungszuschläge

  • Zinsen

  • Steuerprüfungen

  • Hohe Geldstrafen


Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn die Immobilie leer steht?

  • Keine Steuer auf Mieteinnahmen

  • Aber: Pflicht zur Renta Imputada (Eigennutzung)


Mehrere Immobilien?

  • Jede Immobilie separat deklarieren

  • Mehrere Modelo 210 erforderlich


Zahlung aus dem Ausland?

  • Möglich, aber Zahlung in Euro erforderlich


Warum das Thema 2026 wichtiger wird

  • Mehr Datenaustausch zwischen Ländern (CRS)

  • Kontrolle von Plattformen wie Airbnb

  • Strengere Durchsetzung durch die Behörden


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Erstellung und Einreichung von Modelo 210

  • Optimierung Ihrer Steuerlast

  • Einhaltung aller Fristen

  • Verwaltung mehrerer Immobilien

  • Kommunikation mit Behörden


Zusammenfassung

  • Mieteinnahmen müssen in Spanien versteuert werden

  • 19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU)

  • Abgabe über Modelo 210

  • Frist: 20. Januar jährlich

  • Fehler führen zu Strafen


Fazit

Die Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien für Nichtresidenten ist klar geregelt, aber administrativ anspruchsvoll. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, vermeidet Probleme und optimiert seine Steuerlast im Jahr 2026.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

Schreibe einen Kommentar