Körperschaftsteuer in Spanien 2026: Der komplette Leitfaden für Unternehmen

Aktualisiert: 2026

Kurzüberblick

  • Standard-Steuersatz: 25%

  • Neugründungen: 15% (erste 2 Jahre)

  • Sonderregime bis zu 4% (Kanarische Inseln)

  • Quartalszahlungen verpflichtend

  • Internationale Regeln (OECD, Pillar Two) relevant


Einführung

Spanien bleibt auch 2026 ein attraktiver Standort für Unternehmen, Start-ups und internationale Investoren. Wer in Spanien tätig ist oder eine Gesellschaft gründet, sollte die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) genau verstehen.

Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Regeln, Steuersätze, Fristen und Optimierungsmöglichkeiten.


Was ist die Körperschaftsteuer in Spanien?

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer auf Gewinne von Unternehmen.

Sie gilt für:

  • Kapitalgesellschaften (S.L., S.A.)

  • Betriebsstätten ausländischer Unternehmen

  • Holdinggesellschaften

  • Stiftungen und bestimmte Organisationen


Wer ist steuerpflichtig?

Ansässige Unternehmen

  • Besteuerung auf weltweites Einkommen


Nicht-ansässige Unternehmen

  • Besteuerung nur auf Einkommen aus Spanien


Körperschaftsteuersätze 2026

Standard

  • 25% für die meisten Unternehmen


Ermäßigte Sätze

  • 15% für neue Unternehmen (erste 2 Jahre mit Gewinn)

  • 21% – 22% für Kleinstunternehmen

  • 24% für KMU

  • 30% für Banken


Sonderregelungen

  • 4% (ZEC – Kanarische Inseln)

  • 0% für SOCIMI (REIT-Strukturen, bei Ausschüttung)


Steuerbemessungsgrundlage

Die Steuer wird auf den Gewinn berechnet:

Einnahmen – Kosten ± Anpassungen = steuerpflichtiger Gewinn


Abziehbare Kosten

  • Gehälter und Sozialabgaben

  • Miete und Betriebskosten

  • Dienstleistungen (Berater, Anwälte)

  • Abschreibungen


Nicht abziehbar

  • Geldstrafen

  • Nicht belegte Kosten

  • Bestimmte Spenden


Steuererklärung und Fristen

Wichtige Formulare

  • Modelo 200 – Jahreserklärung

  • Modelo 202 – Vorauszahlungen

  • Modelo 232 – Verrechnungspreise

  • Modelo 220 – Steuergruppen


Fristen

  • Geschäftsjahr meist: 1. Jan – 31. Dez

  • Abgabe: bis 25. Juli 2026

  • Vorauszahlungen: April, Oktober, Dezember


Quellensteuer & Doppelbesteuerung

Quellensteuer (WHT)

  • Dividenden: 19%

  • Zinsen: 19%

  • Lizenzgebühren: 24%


Doppelbesteuerungsabkommen

Spanien hat über 90 Abkommen:

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Anrechnung ausländischer Steuern

  • Reduzierte Quellensteuern


Internationale Steuerregeln

Verrechnungspreise

  • OECD-konform

  • Dokumentationspflicht (Local File / Master File)


CFC-Regeln

  • Gilt bei Niedrigbesteuerung im Ausland


Anti-Missbrauch

  • GAAR-Regeln

  • Prüfung künstlicher Strukturen


Steuergruppen (Konsolidierung)

Unternehmen können als Gruppe besteuert werden:

  • Mindestbeteiligung: 75%

  • Einreichung über Modelo 220


Vorteile

  • Verlustverrechnung innerhalb der Gruppe

  • Vereinfachte Struktur


OECD Pillar Two – Mindeststeuer

  • Mindeststeuer: 15%

  • Gilt für Konzerne > 750 Mio. € Umsatz

  • Zusätzliche Berichtspflichten


Steuerliche Vorteile & Anreize

F&E (I+D)

  • Steuerabzüge bis zu 42%


Grüne Investitionen

  • Neue Förderungen 2025/2026


Regionale Vorteile

  • ZEC (4% Steuer)

  • Regionale Förderprogramme


Häufige Risiken

  • Fehler bei Verrechnungspreisen

  • Unklare Betriebsstätte (PE)

  • Fehlende Dokumentation

  • Verspätete Einreichung


Strafen und Prüfungen

  • Verspätung: ab 1% + Zinsen

  • Fehler: bis zu 50% Strafzahlung

  • Steuerhinterziehung: bis zu 150%


Steueroptimierung in Spanien

Wichtige Strategien:

  • Nutzung von Holdingstrukturen

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

  • Nutzung von Verlustvorträgen

  • Strukturierung internationaler Aktivitäten


Wie Taxadora unterstützen kann

Taxadora unterstützt:

  • Einkommensteuer für Mitarbeiter (Resident & Non-Resident)

  • Beratung bei Remote Work und internationalen Strukturen

  • Unterstützung für Selbständige (Autónomos)

  • Bewertung: Firma vs. Selbständigkeit

  • Unterstützung bei Beckham-Regelung


Fazit

Die Körperschaftsteuer in Spanien bleibt 2026 wettbewerbsfähig, aber komplex. Mit den richtigen Strukturen, Kenntnis der Regeln und professioneller Unterstützung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind