Immobilie in Spanien verkaufen als Nichtresident: Steuern, 3% Einbehalt & Modelo 210 (2026 Guide)
Aktualisiert: 2026
Kurzüberblick
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Kapitalertragsteuer: 19% (EU/EWR) / 24% (Nicht-EU)
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3% Einbehalt durch Käufer verpflichtend
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Modelo 210 innerhalb von 4 Monaten einreichen
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Rückerstattung möglich
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Fehler führen zu Verlust des Einbehalts
Einführung
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nichtresident ist mit mehreren steuerlichen Pflichten verbunden. Neben der Kapitalertragsteuer spielt insbesondere der 3% Einbehalt sowie die korrekte Einreichung von Modelo 210 eine zentrale Rolle.
Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige für 2026.
Darf ein Nichtresident eine Immobilie verkaufen?
Ja – aber mit folgenden Verpflichtungen:
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Zahlung der Kapitalertragsteuer
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3% Einbehalt durch den Käufer
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Einreichung von Modelo 210
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Einhaltung notarieller Vorschriften
Kapitalertragsteuer in Spanien
Was wird besteuert?
Der Gewinn aus dem Verkauf:
Verkaufspreis – Kaufpreis – Kosten = steuerpflichtiger Gewinn
Steuersätze 2026
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19% für EU/EWR-Residenten
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24% für Nicht-EU-Residenten (z. B. UK)
Abziehbare Kosten
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Notar- und Registerkosten
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Immobilienmakler
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Erwerbssteuer (ITP)
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Investitionen (mit Nachweis)
Wichtig: Nur belegte Kosten sind abzugsfähig
Der 3% Einbehalt (Retención)
Beim Verkauf:
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Käufer behält 3% des Kaufpreises ein
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Zahlung direkt an das Finanzamt (AEAT)
Zweck
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Vorauszahlung auf Ihre Steuer
Beispiel
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Verkaufspreis: 300.000 €
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Einbehalt: 9.000 €
Tatsächliche Steuer: 5.000 €
Rückerstattung: 4.000 €
Kein Gewinn = volle Rückerstattung möglich
Modelo 210 – Pflichtformular
Modelo 210 ist die Steuererklärung für Nichtresidenten.
Wichtig
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Pflicht auch bei keinem Gewinn
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Notwendig für Rückerstattung
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Frist: 4 Monate nach Verkauf
Berechnung des Gewinns
Verkaufspreis
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Verkaufspreis laut Urkunde
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Abzüglich Maklerkosten
Kaufpreis
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Ursprünglicher Kaufpreis
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Plus Nebenkosten
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Plus Investitionen
Steuerberechnung
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19% oder 24% auf den Gewinn
Fristen im Überblick
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3% Einbehalt: innerhalb 1 Monat (durch Käufer)
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Modelo 210: innerhalb 4 Monate
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Rückerstattung: meist 6–12 Monate
Fristversäumnis kann Rückerstattung gefährden
Benötigte Unterlagen
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Kauf- und Verkaufsurkunde
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NIE-Nummer
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Nachweis über 3% Einbehalt (Modelo 211)
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Rechnungen für Kosten
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Bankverbindung
Besonderheiten für UK-Bürger
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Nach Brexit: Nicht-EU Status
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24% Steuersatz möglich
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Keine wesentlichen Unterschiede bei CGT selbst
Brauchen Sie einen Steuervertreter?
Empfohlen für:
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Kommunikation mit AEAT
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Fristenkontrolle
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Rückerstattung des Einbehalts
Praxisbeispiel
Verkauf:
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Kaufpreis: 250.000 €
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Verkauf: 400.000 €
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Kosten: 20.000 €
Gewinn: 130.000 €
Steuer: 24.700 €
Einbehalt: 12.000 €
Nachzahlung: 12.700 €
Was passiert bei Nichtabgabe?
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Verlust der 3% Rückerstattung
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Strafen und Zinsen
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Probleme bei zukünftigen Transaktionen
Wie Taxadora helfen kann
Taxadora unterstützt Sie bei:
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Berechnung der Kapitalertragsteuer
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Einreichung von Modelo 210
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Rückforderung der 3%
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Kommunikation mit dem Finanzamt
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Vermeidung von Fehlern und Strafen
Fazit
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nichtresident erfordert sorgfältige Planung. Besonders der 3% Einbehalt und Modelo 210 sind entscheidend, um unnötige Verluste zu vermeiden.
Mit professioneller Unterstützung sichern Sie sich eine korrekte Abwicklung und mögliche Rückerstattungen.
Article written by Vilho Heiskanen
Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.