Immobilie in Spanien verkaufen als Nichtresident: Steuern, 3% Einbehalt & Modelo 210 (2026 Guide)

Aktualisiert: 2026

Kurzüberblick

  • Kapitalertragsteuer: 19% (EU/EWR) / 24% (Nicht-EU)

  • 3% Einbehalt durch Käufer verpflichtend

  • Modelo 210 innerhalb von 4 Monaten einreichen

  • Rückerstattung möglich

  • Fehler führen zu Verlust des Einbehalts


Einführung

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nichtresident ist mit mehreren steuerlichen Pflichten verbunden. Neben der Kapitalertragsteuer spielt insbesondere der 3% Einbehalt sowie die korrekte Einreichung von Modelo 210 eine zentrale Rolle.

Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige für 2026.


Darf ein Nichtresident eine Immobilie verkaufen?

Ja – aber mit folgenden Verpflichtungen:

  • Zahlung der Kapitalertragsteuer

  • 3% Einbehalt durch den Käufer

  • Einreichung von Modelo 210

  • Einhaltung notarieller Vorschriften


Kapitalertragsteuer in Spanien

Was wird besteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf:

Verkaufspreis – Kaufpreis – Kosten = steuerpflichtiger Gewinn


Steuersätze 2026

  • 19% für EU/EWR-Residenten

  • 24% für Nicht-EU-Residenten (z. B. UK)


Abziehbare Kosten

  • Notar- und Registerkosten

  • Immobilienmakler

  • Erwerbssteuer (ITP)

  • Investitionen (mit Nachweis)

📌 Wichtig: Nur belegte Kosten sind abzugsfähig


Der 3% Einbehalt (Retención)

Beim Verkauf:

  • Käufer behält 3% des Kaufpreises ein

  • Zahlung direkt an das Finanzamt (AEAT)


Zweck

  • Vorauszahlung auf Ihre Steuer


Beispiel

  • Verkaufspreis: 300.000 €

  • Einbehalt: 9.000 €

➡️ Tatsächliche Steuer: 5.000 €
➡️ Rückerstattung: 4.000 €

📌 Kein Gewinn = volle Rückerstattung möglich


Modelo 210 – Pflichtformular

Modelo 210 ist die Steuererklärung für Nichtresidenten.


Wichtig

  • Pflicht auch bei keinem Gewinn

  • Notwendig für Rückerstattung

  • Frist: 4 Monate nach Verkauf


Berechnung des Gewinns

Verkaufspreis

  • Verkaufspreis laut Urkunde

  • Abzüglich Maklerkosten


Kaufpreis

  • Ursprünglicher Kaufpreis

  • Plus Nebenkosten

  • Plus Investitionen


Steuerberechnung

  • 19% oder 24% auf den Gewinn


Fristen im Überblick

  • 3% Einbehalt: innerhalb 1 Monat (durch Käufer)

  • Modelo 210: innerhalb 4 Monate

  • Rückerstattung: meist 6–12 Monate


⚠️ Fristversäumnis kann Rückerstattung gefährden


Benötigte Unterlagen

  • Kauf- und Verkaufsurkunde

  • NIE-Nummer

  • Nachweis über 3% Einbehalt (Modelo 211)

  • Rechnungen für Kosten

  • Bankverbindung


Besonderheiten für UK-Bürger

  • Nach Brexit: Nicht-EU Status

  • 24% Steuersatz möglich

  • Keine wesentlichen Unterschiede bei CGT selbst


Brauchen Sie einen Steuervertreter?

Empfohlen für:

  • Kommunikation mit AEAT

  • Fristenkontrolle

  • Rückerstattung des Einbehalts


Praxisbeispiel

Verkauf:

  • Kaufpreis: 250.000 €

  • Verkauf: 400.000 €

  • Kosten: 20.000 €

➡️ Gewinn: 130.000 €
➡️ Steuer: 24.700 €

➡️ Einbehalt: 12.000 €
➡️ Nachzahlung: 12.700 €


Was passiert bei Nichtabgabe?

  • Verlust der 3% Rückerstattung

  • Strafen und Zinsen

  • Probleme bei zukünftigen Transaktionen


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Berechnung der Kapitalertragsteuer

  • Einreichung von Modelo 210

  • Rückforderung der 3%

  • Kommunikation mit dem Finanzamt

  • Vermeidung von Fehlern und Strafen


Fazit

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nichtresident erfordert sorgfältige Planung. Besonders der 3% Einbehalt und Modelo 210 sind entscheidend, um unnötige Verluste zu vermeiden.

Mit professioneller Unterstützung sichern Sie sich eine korrekte Abwicklung und mögliche Rückerstattungen.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind