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Wealth Tax in spain

Experten für die spanische Vermögensteuer – Wealth Tax / Modelo 714

Vermögensteuer in Spanien

- Modelo 714 ab 148 € + MwSt.

Leben Sie in Spanien oder besitzen Sie Vermögenswerte in Spanien und müssen die Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) erklären? Die spanische Vermögensteuer betrifft Personen, die dauerhaft in Spanien leben, sowie in bestimmten Fällen auch Nicht-Residenten. Sie ist nicht mit der Nichtresidentensteuer oder dem Modelo 720 zu verwechseln, da es sich um andere Steuererklärungen handelt.

Unser spezialisiertes Team übernimmt die komplette Einreichung der Vermögensteuer online. Dank unseres schnellen und einfachen Prozesses sind Sie in wenigen Minuten fertig – beantworten Sie einfach einige Fragen, wir kümmern uns um den Rest.

Jede Steuererklärung wird von einem zugelassenen spanischen Steuerexperten geprüft. So stellen wir sicher, dass Ihre Vermögensteuer korrekt berechnet wird und vollständig den spanischen Steuervorschriften entspricht. Profitieren Sie von einer stressfreien Abwicklung, Lastschriftzahlung und maximaler Sicherheit.

Modelo 714 Spanien

Ihre Vermögensteuer in wenigen Minuten eingereicht – von Experten geprüft

Manche Dinge benötigen weiterhin eine menschliche Prüfung. Beantworten Sie ein paar Fragen, verstehen Sie Ihre steuerliche Verpflichtung – wir übernehmen die komplette Einreichung für Sie.

Geben Sie Ihre Daten ein

Tragen Sie Ihre Vermögenswerte Schritt für Schritt ein. Wir prüfen, ob eine Erklärungspflicht besteht und welche regionalen Vorschriften gelten.

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Wir reichen Ihre Steuererklärung ein

Wir berechnen die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, berücksichtigen regionale Freibeträge Ihrer autonomen Gemeinschaft und übermitteln die Erklärung direkt an die Agencia Tributaria.

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Alles erledigt

Sie erhalten eine Bestätigung. Falls eine Steuerzahlung anfällt, richten wir das Lastschriftverfahren ein, sodass alles sicher und fristgerecht abgewickelt wird.

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Modelo 714
Vermögensteuer online einreichen
ab
148€ + MwSt.

Überschreitet Ihr Nettovermögen den regionalen Freibetrag in Spanien – oder besitzen Sie als Nicht-Resident Vermögenswerte in Spanien – kann eine Erklärung der Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) erforderlich sein. Wir prüfen Ihre Situation, berechnen die Steuer korrekt und erstellen die komplette Steuererklärung für Sie.

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Vermögensteuer in Spanien (Impuesto sobre el Patrimonio)

Fragen und Antworten

Was kostet der Service?

Unser Honorar beträgt 148 € + MwSt. Darin enthalten sind die vollständige Berechnung, der regionale Vergleich, die Erstellung und Einreichung Ihrer spanischen Vermögensteuererklärung. Bei Fragen zu einzubeziehenden Vermögenswerten beraten wir Sie selbstverständlich.

Müssen Nicht-Residenten in Spanien Vermögensteuer zahlen?

Ja. Nicht-Residenten müssen die Vermögensteuer erklären, wenn ihre in Spanien belegenen Vermögenswerte den geltenden Freibetrag (in der Regel 700.000 € netto) überschreiten. Für Nicht-Residenten werden ausschließlich Vermögenswerte in Spanien berücksichtigt. Dies ist nicht mit der Nichtresidentensteuer zu verwechseln, die ohne Mindestbetrag für alle nicht ansässigen Immobilieneigentümer gilt.

Wie hoch sind die Freibeträge in den einzelnen Regionen Spaniens?

Die Freibeträge hängen von der autonomen Gemeinschaft ab:

  • Madrid, Andalusien, Kantabrien, Extremadura: Vermögensteuer für Residenten effektiv bonifiziert (0 %), Erklärung kann dennoch erforderlich sein

  • Katalonien: Freibetrag ca. 500.000 € pro Person

  • Comunidad Valenciana: Freibetrag ca. 1.000.000 € pro Person (aktuelle Änderungen)

  • Balearen: Freibetrag ca. 3.000.000 € pro Person

  • Die meisten übrigen Regionen: nationale Regelung mit 700.000 € Freibetrag + bis zu 300.000 € für den Hauptwohnsitz

Wir prüfen Ihre Region automatisch.

Was ist die Impuesto de Grandes Fortunas (Vermögensteuer für große Vermögen)?

Dabei handelt es sich um eine separate nationale „Solidaritätssteuer“ für sehr vermögende Personen. Sie greift in der Regel ab einem Nettovermögen von ca. 3 Mio. € und betrifft häufig auch Residenten in Regionen mit 0 % Vermögensteuer (z. B. Madrid oder Andalusien).

Muss ich trotz Impuesto de Grandes Fortunas die Vermögensteuer einreichen?

Ja. Die Vermögensteuer muss weiterhin eingereicht werden. Anschließend wird geprüft, ob zusätzlich eine Zahlung im Rahmen der Steuer für große Vermögen anfällt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vermögenswerte zum 31. Dezember: Angaben zu spanischen Immobilien, Katasterwerte, Bankguthaben, Depots und Investitionen sowie bestehende Hypotheken oder Darlehen.

Wann ist die Abgabefrist für die Vermögensteuer in Spanien?

Die Vermögensteuer wird zusammen mit der spanischen Einkommensteuer (Renta) erklärt – in der Regel zwischen April und Juni, je nach offiziellem Kalender. Auch die Steuer für große Vermögen wird im selben Zeitraum eingereicht.

Wie hängt das Modelo 720 damit zusammen?

Das Modelo 720 ist eine separate Meldepflicht für Residenten mit Auslandsvermögen. Je nach Situation können beide Erklärungen erforderlich sein. Wir beraten Sie individuell.

Können Sie auch für meinen Ehepartner einreichen?

Ja. Die Vermögensteuer wird individuell erklärt, daher reicht jede Person eine eigene Erklärung ein.

Wie schnell erfolgt die Einreichung?

Nach Erhalt Ihrer Daten werden die meisten Vermögensteuererklärungen innerhalb weniger Tage abgeschlossen.

Was passiert nach der Einreichung?

Sie erhalten eine Einreichungsbestätigung. Falls eine Zahlung fällig ist, unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der Zahlung über die Agencia Tributaria.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wir können verspätete Erklärungen einreichen und mögliche Sanktionen so weit wie möglich reduzieren.

Autonome Gemeinschaft

Freibetrag / Schwelle

Hinweise

Steuer für große Vermögen relevant?

Comunidad de Madrid

Vermögensteuer effektiv bonifiziert (0 % für Residenten)

Erklärung kann dennoch erforderlich sein

Ja, ab ca. 3 Mio. €

Andalusien

Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten)

Erklärung kann dennoch erforderlich sein

Ja

Katalonien

Ca. 500.000 € Freibetrag pro Person

Standardmäßige progressive Vermögensteuer

Ja

Comunidad Valenciana

Ca. 1.000.000 € Freibetrag pro Person

Erhöhter regionaler Freibetrag

Ja

Balearen

Ca. 3.000.000 € Freibetrag pro Person

Sehr großzügiger Freibetrag im Vergleich zu anderen Regionen

Ja

Kantabrien

Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten)

Erklärung kann dennoch erforderlich sein

Ja

Extremadura

Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten)

Erklärung kann dennoch erforderlich sein

Ja

Andere Regionen (Galicien, Murcia, Castilla-La Mancha, La Rioja, Aragón, Castilla y León, Asturien usw.)

Nationale Regelung: 700.000 € Freibetrag + bis zu 300.000 € Hauptwohnsitz

Standardmäßige progressive Vermögensteuer

Ja

Spanische Vermögensteuer

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