Steuerfristen Spanien 2026 – alle wichtigen Termine für Residenten, Nichtresidenten und Unternehmen

Aktualisiert: 17. März 2026

Steuertermine Spanien 2026 – Kurzüberblick

  • Einkommensteuer (IRPF): April – Juni 2026

  • Nichtresidentensteuer (Modelo 210): verschiedene Fristen

  • Körperschaftsteuer: 25. Juli 2026

  • Modelo 720: 31. März. 2026

  • Vermögenssteuer: 30. Juni 2026

  • Quartalsmeldungen: April, Juli, Oktober, Januar


Einführung

Egal ob Sie in Spanien leben, eine Immobilie besitzen oder geschäftlich tätig sind – die Einhaltung der spanischen Steuerfristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.

Das spanische Steuersystem umfasst zahlreiche Fristen für:

  • Einkommensteuer

  • Mehrwertsteuer

  • Nichtresidentensteuer

  • Unternehmenssteuern


Steuerjahr in Spanien

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr:

    1. Januar bis 31. Dezember

Die meisten Steuererklärungen für Einkünfte aus 2025 werden im Jahr 2026 eingereicht.


Einkommensteuer (IRPF) – Modelo 100

Gilt für:

  • Steuerresidenten in Spanien

  • Expats mit Aufenthalt über 183 Tage

  • Personen mit weltweitem Einkommen

Fristen 2026

  • Online-Start: 2. April 2026

  • Telefonische Abgabe: ab 6. Mai 2026

  • Vor-Ort Termine: ab 2. Juni 2026

  • Lastschriftfrist: 25. Juni 2026

  • Abgabefrist: 30. Juni 2026

 Tipp: Bei Zahlung per Lastschrift frühzeitig einreichen.


Nichtresidentensteuer – Modelo 210

Gilt für:

  • Immobilienbesitzer

  • Vermieter

  • Verkäufer von Immobilien

Fristen

Mieteinnahmen:

  • Jährlich bis 15. Januar (bei Lastschrift)

Eigennutzung (Renta Imputada):

  • Bis 31. Dezember 2026 (für 2025)

Kapitalgewinne:

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Verkauf

 Wichtig: Auch ohne Vermietung besteht Steuerpflicht.


Körperschaftsteuer – Modelo 200

Für:

  • Spanische Unternehmen

  • Betriebsstätten ausländischer Firmen

Frist

    1. Juli 2026

Vorauszahlungen (Modelo 202)

  • April

  • Oktober

  • Dezember


Quartalsmeldungen (IVA & Quellensteuer)

Pflicht für:

  • Selbständige

  • Unternehmen

  • Vermieter mit Einbehalten

Wichtige Formulare

  • Modelo 130 (Einkommensteuer Vorauszahlung)

  • Modelo 303 (Mehrwertsteuer)

  • Modelo 111 (Lohnsteuer)

  • Modelo 115 (Miet-Einbehalte)

Fristen

    1. April

    1. Juli

    1. Oktober

    1. Januar

 Ausnahme: IVA Q4 bis 30. Januar


Vermögenssteuer – Modelo 714

Gilt für:

  • Vermögen über 700.000 €

  • Freibetrag: 300.000 € für Hauptwohnsitz

Frist

    1. Juni 2026


Auslandsvermögen – Modelo 720

Pflicht für:

  • Steuerresidenten mit Auslandsvermögen über 50.000 €

Frist

31. März.2026

 Kategorien:

  • Bankkonten

  • Wertpapiere

  • Immobilien im Ausland


Folgen bei Fristversäumnis

  • Zuschläge (1% – 20%)

  • Verzugszinsen

  • Geldstrafen

  • Steuerprüfungen

 Verjährungsfrist:

  • 4 Jahre (in der Praxis oft ~5 Jahre)


Wichtige Tipps für 2026

  • Fristen frühzeitig im Kalender eintragen

  • Steuerstatus regelmäßig prüfen

  • Besonders Modelo 210 beachten

  • Unterlagen früh vorbereiten

  • Bei Unsicherheit professionelle Hilfe nutzen


Zusammenfassung – wichtigste Steuerfristen 2026

  • IRPF (Modelo 100): April – Juni

  • Modelo 210 (Eigennutzung): 31. Dezember

  • Modelo 210 (Miete): Januar

  • Körperschaftsteuer: 25. Juli

  • Modelo 720: 1. April

  • Vermögenssteuer: 30. Juni

  • Quartalsmeldungen: April, Juli, Oktober, Januar


Fazit

Die spanischen Steuerfristen 2026 sind klar strukturiert, aber vielfältig. Wer den Überblick behält und rechtzeitig handelt, vermeidet Strafen und bleibt steuerlich compliant.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind