Steuerbefreiung für Arbeit im Ausland in Spanien: Die 60.100€ Regel (2026 Guide)

Aktualisiert: 2026

Kurzüberblick

  • Steuerfrei bis zu 60.100 € pro Jahr

  • Gilt für Arbeit außerhalb Spaniens

  • Nur für Steuerresidenten in Spanien

  • Kombination mit Doppelbesteuerungsabkommen möglich

  • Wichtig für Remote Worker & Expats


Einführung

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, aber ganz oder teilweise im Ausland arbeiten, können Sie von einer attraktiven Steuerregel profitieren: der Steuerbefreiung von bis zu 60.100 € jährlich für im Ausland ausgeübte Arbeit.

Diese Regel ist besonders relevant für Expats, Berater, Freelancer und Remote Worker im Jahr 2026.


Was ist die 60.100 € Steuerbefreiung?

Spanien erlaubt es, Einkommen aus unselbstständiger Arbeit im Ausland bis zu 60.100 € pro Jahr steuerfrei zu stellen.

Voraussetzung ist, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind.


Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Sie müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Steuerliche Ansässigkeit in Spanien

  • Mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien

  • Oder wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien


2. Arbeit für ein ausländisches Unternehmen

  • Arbeitgeber sitzt außerhalb Spaniens

  • Oder Tätigkeit für eine ausländische Betriebsstätte


3. Tätigkeit wird physisch im Ausland ausgeführt

  • Arbeitstage müssen außerhalb Spaniens stattfinden


4. Kein Steuerparadies

  • Das Tätigkeitsland darf kein „Steuerparadies“ sein


5. Vergleichbare Besteuerung

  • Das Land erhebt eine ähnliche Einkommensteuer

  • In der Praxis meist erfüllt bei Doppelbesteuerungsabkommen


Wie funktioniert die Steuerbefreiung?

  • Bis zu 60.100 € steuerfrei

  • Einkommen darüber wird normal besteuert

  • Ausländische Steuern auf den steuerfreien Teil sind nicht anrechenbar

  • Steuern auf den übersteigenden Teil können angerechnet werden


Wichtige Änderung & Klarstellung

📌 Arbeitstage im Ausland zählen umfassend:

  • Auch Reisetage gelten als Arbeitstage im Ausland

  • Bestätigt durch Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs


Praktische Beispiele

Beispiel 1 – Vollständige Nutzung

Ein Arbeitnehmer arbeitet teilweise in den USA:

  • Einkommen Ausland: 50.000 €

  • Ergebnis: vollständig steuerfrei in Spanien


Beispiel 2 – Teilweise Anwendung

Ein Arbeitnehmer arbeitet:

  • 50% in Spanien

  • 50% im Ausland

➡️ Nur der Auslandsanteil ist steuerfrei (anteilig berechnet)


Beispiel 3 – Einkommen über 60.100 €

  • Einkommen Ausland: 80.000 €

➡️

  • 60.100 € steuerfrei

  • 19.900 € steuerpflichtig in Spanien

  • Ausländische Steuer nur auf den steuerpflichtigen Teil anrechenbar


Warum ist diese Regel so interessant?

Steuerersparnis

  • Reduziert direkt die Steuerlast

  • Senkt auch den effektiven Steuersatz


Ideal für:

  • Remote Worker

  • Expats

  • Berater

  • Digital Nomads

  • Arbeitnehmer mit internationaler Tätigkeit


Häufige Fehler

  • Arbeitstage nicht korrekt dokumentiert

  • Arbeitgeberstruktur falsch bewertet

  • Tätigkeit nicht eindeutig im Ausland nachgewiesen

  • Doppelbesteuerung falsch angewendet


So wenden Sie die Regel an

  • Erklärung über die Einkommensteuer (Modelo 100)

  • Nachweise erforderlich:

    • Arbeitsvertrag

    • Tätigkeitsnachweis im Ausland

    • Steuerbescheinigung des anderen Landes


Zusammenhang mit anderen Steuerpflichten

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind:

  • Weltweites Einkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig

  • Mögliche zusätzliche Verpflichtung:

    • Erklärung ausländischer Vermögenswerte (Modelo 720)


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Prüfung der Voraussetzungen

  • Korrekte Anwendung der 60.100 € Regel

  • Optimierung Ihrer Steuerstruktur

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung

  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung


Fazit

Die Steuerbefreiung von bis zu 60.100 € für Arbeit im Ausland ist eine der attraktivsten steuerlichen Regelungen in Spanien im Jahr 2026.

Richtig angewendet, kann sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren und ist besonders wertvoll für international tätige Arbeitnehmer.

vilho

Article written by Vilho Heiskanen

Expert in international taxation for private individuals. He combines deep advisory experience with a passion for building technology that simplifies the complexities of Spanish tax compliance. As the founder of Taxadora, he’s on a mission to modernize cross-border taxation with smart, accessible solutions.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind