Steuer auf Mieteinnahmen in Spanien für Nichtresidenten (2026) – vollständiger Leitfaden
Aktualisiert: 17. März 2026
Mieteinnahmen Spanien Steuern – Kurzüberblick
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Pflicht für alle Nichtresidenten mit Mieteinnahmen
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Steuersatz: 19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU)
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Erklärung über Modelo 210
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Abgabefrist: jährlich bis 20. Januar
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Keine Abzüge für Nicht-EU-Bürger
Einführung
Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen zu deklarieren und zu versteuern. Die spanischen Steuerbehörden kontrollieren dies zunehmend streng – insbesondere bei Kurzzeitvermietungen.
Eine korrekte Steuererklärung ist entscheidend, um Bußgelder und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Wer muss Mieteinnahmen in Spanien versteuern?
Sie sind steuerpflichtig, wenn:
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Sie kein Steuerresident in Spanien sind
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Sie Einnahmen aus einer Immobilie in Spanien erzielen
Dies gilt für:
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Privatpersonen
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Unternehmen
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EU- und Nicht-EU-Bürger
Steuersätze für Nichtresidenten (2026)
EU-/EWR-Bürger
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19% auf den Nettogewinn
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Abzug von Kosten möglich
Nicht-EU-Bürger (z. B. UK, Schweiz)
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24% auf den Bruttobetrag
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Keine Abzüge erlaubt
Wichtig: Seit dem Brexit gelten britische Staatsbürger als Nicht-EU und können keine Kosten abziehen.
Abzugsfähige Kosten (nur EU/EWR)
Wenn Sie in der EU/EWR ansässig sind, können Sie u. a. folgende Kosten abziehen:
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Hypothekenzinsen
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Reparaturen und Instandhaltung
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Hausverwaltungskosten
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Versicherungen
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Nebenkosten (wenn vom Vermieter getragen)
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IBI (Grundsteuer)
Abgabefristen für 2026
Seit 2024 gilt:
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Jährliche Abgabe statt quartalsweise
Frist:
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Bis 20. Januar des Folgejahres
Beispiel:
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Einnahmen 2025 → Abgabe bis 20. Januar 2026
Wie erfolgt die Steuererklärung?
Die Erklärung erfolgt über Modelo 210:
Schritte:
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Mieteinnahmen berechnen
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Kosten abziehen (falls erlaubt)
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Steuersatz anwenden
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Modelo 210 einreichen
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Steuer zahlen
Kurzzeitvermietung (Airbnb, Booking)
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Gleiche steuerliche Behandlung wie Langzeitvermietung
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Regionale Lizenzen oft erforderlich
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Erhöhte Kontrolle durch Behörden
Was passiert bei Nichtdeklaration?
Mögliche Konsequenzen:
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Verspätungszuschläge
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Zinsen
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Steuerprüfungen
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Hohe Geldstrafen
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn die Immobilie leer steht?
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Keine Steuer auf Mieteinnahmen
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Aber: Pflicht zur Renta Imputada (Eigennutzung)
Mehrere Immobilien?
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Jede Immobilie separat deklarieren
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Mehrere Modelo 210 erforderlich
Zahlung aus dem Ausland?
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Möglich, aber Zahlung in Euro erforderlich
Warum das Thema 2026 wichtiger wird
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Mehr Datenaustausch zwischen Ländern (CRS)
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Kontrolle von Plattformen wie Airbnb
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Strengere Durchsetzung durch die Behörden
Wie Taxadora helfen kann
Taxadora unterstützt Sie bei:
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Erstellung und Einreichung von Modelo 210
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Optimierung Ihrer Steuerlast
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Einhaltung aller Fristen
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Verwaltung mehrerer Immobilien
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Kommunikation mit Behörden
Zusammenfassung
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Mieteinnahmen müssen in Spanien versteuert werden
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19% (EU/EWR) oder 24% (Nicht-EU)
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Abgabe über Modelo 210
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Frist: 20. Januar jährlich
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Fehler führen zu Strafen
Fazit
Die Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien für Nichtresidenten ist klar geregelt, aber administrativ anspruchsvoll. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, vermeidet Probleme und optimiert seine Steuerlast im Jahr 2026.