Modelo 720 Spanien (2026) – vollständiger Leitfaden zur Meldung von Auslandsvermögen

Aktualisiert: 17. März 2026

Modelo 720 Spanien – Kurzüberblick 2026

  • Pflicht für Steuerresidenten in Spanien

  • Schwelle: 50.000 € pro Kategorie

  • Frist: 31. März 2026

  • Reine Meldepflicht (keine direkte Steuer)

  • Bußgelder weiterhin möglich


Einführung

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und Vermögen im Ausland besitzen, müssen Sie möglicherweise Modelo 720 einreichen.

Diese Erklärung ist entscheidend, um:

  • Bußgelder zu vermeiden

  • steuerlich korrekt zu handeln

  • Probleme mit der spanischen Steuerbehörde zu verhindern

Besonders relevant ist dies für deutsche Expats, Rentner und internationale Arbeitnehmer mit Vermögen außerhalb Spaniens.


Was ist Modelo 720?

Modelo 720 ist eine Informationsmeldung an die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria), mit der Auslandsvermögen von Steuerresidenten erfasst wird.

Ziel ist:

  • mehr Transparenz

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung

  • Kontrolle internationaler Vermögenswerte

📌 Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Steuererklärung, sondern um eine Meldepflicht.


Wer muss Modelo 720 abgeben?

Sie sind verpflichtet, wenn:

  • Sie in Spanien steuerlich ansässig sind

  • Ihr Auslandsvermögen über 50.000 € pro Kategorie liegt

Dies betrifft:

  • Expats

  • Rentner

  • digitale Nomaden

  • Rückkehrer nach Spanien

📌 Nichtresidenten müssen Modelo 720 nicht einreichen.


Welche Vermögenswerte müssen gemeldet werden?

Modelo 720 umfasst drei Kategorien:

Ausländische Bankkonten

  • Giro- und Sparkonten

  • Gemeinschaftskonten

  • Gesamtwert über 50.000 €


Finanzanlagen und Investments

  • Aktien und Anleihen

  • Investmentfonds

  • Lebensversicherungen

  • bestimmte Rentenprodukte


Immobilien im Ausland

  • Häuser und Wohnungen

  • Grundstücke

  • Immobilienrechte


Frist für Modelo 720 (2026)

  • Stichtag: 31. März 2026

  • Für Vermögenswerte zum 31. Dezember 2025

📌 Wichtig: Diese Frist liegt vor der Einkommensteuererklärung.


Muss die Erklärung jedes Jahr abgegeben werden?

Nur wenn:

  • Der Wert einer Kategorie um mehr als 20.000 € steigt

  • Vermögenswerte verkauft oder geschlossen werden

Ohne Änderungen ist keine erneute Abgabe erforderlich.


Strafen und Änderungen nach EU-Urteil

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden die Strafen angepasst.

Aktuelle Bußgelder

  • Ab ca. 300 € bei verspäteter Abgabe

  • 20 € pro Fehler (mindestens 300 €)


Wichtige Änderungen

  • Keine extremen Strafzahlungen mehr

  • Verjährungsfrist von 4 Jahren

  • Keine automatische Besteuerung nicht gemeldeter Vermögen


Warum Modelo 720 2026 besonders wichtig ist

  • Verpflichtend für Steuerresidenten

  • Verstärkter internationaler Datenaustausch (CRS)

  • Relevanz für Vermögensteuer und Einkommensteuer

  • Höhere Transparenzanforderungen


Häufige Fehler

  • Unklarer Steuerstatus

  • Vergessen von Auslandskonten

  • Falsche Umrechnung in Euro

  • Fristen versäumen

  • Änderungen nicht melden


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • vollständiger Modelo 720 Erklärung

  • korrekter Bewertung Ihrer Vermögenswerte

  • Einhaltung aller Fristen

  • Beratung für Expats und internationale Steuerfälle

  • Kombination mit anderen Steuerpflichten in Spanien


Zusammenfassung

  • Modelo 720 ist Pflicht für Steuerresidenten mit Auslandsvermögen

  • Schwelle: 50.000 € pro Kategorie

  • Frist: 31. März 2026

  • Keine direkte Steuer, aber verpflichtend

  • Fehler können zu Bußgeldern führen


Fazit

Modelo 720 bleibt eine zentrale Verpflichtung für alle, die in Spanien steuerlich ansässig sind und Vermögen im Ausland besitzen. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden und steuerlich compliant zu bleiben.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

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