Beckham Law Spanien (2026) – Steuervorteile für Expats einfach erklärt

Aktualisiert: 17. März 2026

Beckham Law Spanien – Kurzüberblick

  • Pauschalsteuer: 24% bis 600.000 €

  • Besteuerung wie Nichtresident

  • Nur spanische Einkünfte relevant (mit Einschränkungen)

  • Steuererklärung über Modelo 151

  • Antrag innerhalb von 6 Monaten


Einführung

Die sogenannte Beckham Law (Sondersteuerregelung für Expats) gehört zu den attraktivsten Steuerregimen in Spanien. Sie ermöglicht es qualifizierten Fachkräften, deutlich weniger Steuern zu zahlen als normale Steuerresidenten.

Gerade für hochqualifizierte Arbeitnehmer und Führungskräfte kann dies erhebliche steuerliche Vorteile bringen.


Was ist die Beckham Law?

Die Beckham-Regelung wurde eingeführt, um internationale Fachkräfte nach Spanien zu ziehen.

Sie erlaubt es Expats:

  • als Nichtresidenten besteuert zu werden

  • einen festen Steuersatz zu nutzen

  • von einer vereinfachten Steuerstruktur zu profitieren

Steuersätze 2026

  • 24% auf Einkommen bis 600.000 €

  • 47% auf Einkommen über 600.000 €


Wichtiger Hinweis (oft übersehen)

  • Einkommen aus dem Ausland kann unter Umständen ebenfalls steuerpflichtig sein

  • Doppelbesteuerungsabkommen sind meist nicht anwendbar

  • Keine klassischen Steuerabzüge möglich


Vorteile der Beckham Law

Niedriger Steuersatz

  • Deutlich unter den progressiven Steuersätzen (bis zu 47%)


Keine Vermögenssteuer auf Auslandsvermögen

  • Vermögen außerhalb Spaniens bleibt steuerfrei


Vereinfachte Steuererklärung

  • Nutzung von Modelo 151 statt regulärer Einkommensteuer


Einschränkungen

  • Keine Abzüge oder Steuervergünstigungen

  • Keine gemeinsame Veranlagung

  • Eingeschränkte Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen


Voraussetzungen (2026)

Sie müssen:

  • In den letzten 5 Jahren kein Steuerresident in Spanien gewesen sein

  • Wegen eines Arbeitsvertrags nach Spanien ziehen

  • Haupttätigkeit in Spanien ausüben (bis zu 15% im Ausland erlaubt)

  • Den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung stellen

📌 Hinweis: Auch bestimmte Geschäftsführer und teilweise Selbständige können sich qualifizieren.


Antrag – So funktioniert es

  1. Antrag bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT)

  2. Nachweis des Arbeitsverhältnisses

  3. Nachweis der bisherigen Steueransässigkeit

  4. Prüfung und Genehmigung


Steuerpflicht unter der Beckham Law

  • Jährliche Steuererklärung über Modelo 151

  • Abgabefrist: April bis Juni

🚨 Wichtig:

  • Ausländische Einkünfte können steuerpflichtig sein

  • Keine Anrechnung ausländischer Steuern in vielen Fällen


Warum das Thema 2026 besonders relevant ist

  • Zunehmender Zuzug von Expats nach Spanien

  • Steueroptimierung wird wichtiger

  • Änderungen bei internationalen Steuerregeln

  • Mehr digitale Nomaden und Remote Worker


Wie Taxadora helfen kann

Taxadora unterstützt Sie bei:

  • Erstellung und Einreichung von Modelo 151

  • Steuerplanung innerhalb der Beckham-Regelung

  • Analyse Ihrer internationalen Einkünfte

  • Laufende steuerliche Betreuung

📌 Hinweis: Die Antragstellung selbst wird nicht übernommen, aber die gesamte laufende Steuerabwicklung danach.


Zusammenfassung

  • Beckham Law bietet 24% Flat Tax

  • Gilt für qualifizierte Expats in Spanien

  • Antrag innerhalb von 6 Monaten erforderlich

  • Steuererklärung über Modelo 151

  • Einschränkungen bei Abzügen und DBA


Fazit

Die Beckham Law ist eines der attraktivsten Steuerregime in Europa für Expats. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Regeln richtig anwendet, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren. Gleichzeitig erfordert das System eine sorgfältige Planung, insbesondere bei internationalen Einkünften.

Steuerdienstleistungen für Nichtansässige in Spanien in nur wenigen Minuten

Steuern für Nichtansässige

Als Nichtansässiger gelten Sie, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhalten und in der Regel in einem anderen Land Steuern zahlen. Nichtansässige mit Eigentum oder Einkommen in Spanien müssen bestimmte Steuern, wie etwa Grundsteuern oder Mieteinnahmen, mithilfe von Formularen wie Modelo 210 angeben.
Modelo 210
Steuer für Gebietsfremde
aus
34,95€
Steuererklärung für Nichtansässige, die Immobilien in Spanien besitzen. Wir wickeln alles aus der Ferne ab.
Modelo 210
Mietertragssteuern
aus
49€
Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, müssen ihre Mieteinnahmen vierteljährlich angeben.
Modelo 210
Steuer aus Immobilienverkauf
aus
198€
Nichtansässige, die Immobilien verkaufen, müssen den Verkauf und die Kapitalgewinne mit einer Quellensteuer von 3 % angeben.

Steuererklärung für Einwohner in Spanien, leicht gemacht

Steuern für Einwohner

Sie gelten als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Land verbringen. Als Einwohner müssen Sie Ihr Gesamteinkommen angeben, unabhängig davon, wo es erzielt wird, und jährlich Steuern in Spanien einreichen.
Modelo 100
Steuern für Einwohner in Spanien (IRPF)
aus
123€
Einwohner Spaniens müssen ihr Gesamteinkommen jährlich angeben, unabhängig von ihrem Visum oder ihrer Genehmigung.
Modelo 720
Erklärung zum Auslandsvermögen
aus
148€
Einwohner Spaniens mit ausländischen Vermögenswerten müssen diese deklarieren, um Bußgelder zu vermeiden, auch wenn sie keine Steuern schulden.
Andere Verfahren
Erbschaft, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, „Beckham Law“-Steuererklärung und andere
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei einer Vielzahl von Steuerverfahren, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind

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