Leben Sie in Spanien oder besitzen Sie Vermögenswerte in Spanien und müssen die Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) erklären? Die spanische Vermögensteuer betrifft Personen, die dauerhaft in Spanien leben, sowie in bestimmten Fällen auch Nicht-Residenten. Sie ist nicht mit der Nichtresidentensteuer oder dem Modelo 720 zu verwechseln, da es sich um andere Steuererklärungen handelt.
Unser spezialisiertes Team übernimmt die komplette Einreichung der Vermögensteuer online. Dank unseres schnellen und einfachen Prozesses sind Sie in wenigen Minuten fertig – beantworten Sie einfach einige Fragen, wir kümmern uns um den Rest.
Jede Steuererklärung wird von einem zugelassenen spanischen Steuerexperten geprüft. So stellen wir sicher, dass Ihre Vermögensteuer korrekt berechnet wird und vollständig den spanischen Steuervorschriften entspricht. Profitieren Sie von einer stressfreien Abwicklung, Lastschriftzahlung und maximaler Sicherheit.
Tragen Sie Ihre Vermögenswerte Schritt für Schritt ein. Wir prüfen, ob eine Erklärungspflicht besteht und welche regionalen Vorschriften gelten.
Wir berechnen die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, berücksichtigen regionale Freibeträge Ihrer autonomen Gemeinschaft und übermitteln die Erklärung direkt an die Agencia Tributaria.
Sie erhalten eine Bestätigung. Falls eine Steuerzahlung anfällt, richten wir das Lastschriftverfahren ein, sodass alles sicher und fristgerecht abgewickelt wird.
Überschreitet Ihr Nettovermögen den regionalen Freibetrag in Spanien – oder besitzen Sie als Nicht-Resident Vermögenswerte in Spanien – kann eine Erklärung der Vermögensteuer (Impuesto de Patrimonio) erforderlich sein. Wir prüfen Ihre Situation, berechnen die Steuer korrekt und erstellen die komplette Steuererklärung für Sie.
Unser Honorar beträgt 148 € + MwSt. Darin enthalten sind die vollständige Berechnung, der regionale Vergleich, die Erstellung und Einreichung Ihrer spanischen Vermögensteuererklärung. Bei Fragen zu einzubeziehenden Vermögenswerten beraten wir Sie selbstverständlich.
Die Freibeträge hängen von der autonomen Gemeinschaft ab:
Madrid, Andalusien, Kantabrien, Extremadura: Vermögensteuer für Residenten effektiv bonifiziert (0 %), Erklärung kann dennoch erforderlich sein
Katalonien: Freibetrag ca. 500.000 € pro Person
Comunidad Valenciana: Freibetrag ca. 1.000.000 € pro Person (aktuelle Änderungen)
Balearen: Freibetrag ca. 3.000.000 € pro Person
Die meisten übrigen Regionen: nationale Regelung mit 700.000 € Freibetrag + bis zu 300.000 € für den Hauptwohnsitz
Wir prüfen Ihre Region automatisch.
Dabei handelt es sich um eine separate nationale „Solidaritätssteuer“ für sehr vermögende Personen. Sie greift in der Regel ab einem Nettovermögen von ca. 3 Mio. € und betrifft häufig auch Residenten in Regionen mit 0 % Vermögensteuer (z. B. Madrid oder Andalusien).
Nach Erhalt Ihrer Daten werden die meisten Vermögensteuererklärungen innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Autonome Gemeinschaft |
Freibetrag / Schwelle |
Hinweise |
Steuer für große Vermögen relevant? |
Comunidad de Madrid |
Vermögensteuer effektiv bonifiziert (0 % für Residenten) |
Erklärung kann dennoch erforderlich sein |
Ja, ab ca. 3 Mio. € |
Andalusien |
Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten) |
Erklärung kann dennoch erforderlich sein |
Ja |
Katalonien |
Ca. 500.000 € Freibetrag pro Person |
Standardmäßige progressive Vermögensteuer |
Ja |
Comunidad Valenciana |
Ca. 1.000.000 € Freibetrag pro Person |
Erhöhter regionaler Freibetrag |
Ja |
Balearen |
Ca. 3.000.000 € Freibetrag pro Person |
Sehr großzügiger Freibetrag im Vergleich zu anderen Regionen |
Ja |
Kantabrien |
Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten) |
Erklärung kann dennoch erforderlich sein |
Ja |
Extremadura |
Vermögensteuer bonifiziert (0 % für Residenten) |
Erklärung kann dennoch erforderlich sein |
Ja |
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Andere Regionen (Galicien, Murcia, Castilla-La Mancha, La Rioja, Aragón, Castilla y León, Asturien usw.) |
Nationale Regelung: 700.000 € Freibetrag + bis zu 300.000 € Hauptwohnsitz |
Standardmäßige progressive Vermögensteuer |
Ja |