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Experten für spanische Steuerformulare – Modelo 100

Einkommenssteuern in Spanien

- Modelo 100 ab 123€

Leben Sie in Spanien und müssen Einkommenssteuern einreichen? Unser Expertenteam übernimmt Ihre Modelo 210 Einreichung schnell und einfach. Mit unserem einfachen Online-Prozess sind Sie in weniger als fünf Minuten fertig – beantworten Sie einfach ein paar Fragen, und wir kümmern uns um den Rest.

Jede Einreichung wird sorgfältig von einem lizenzierten Spezialisten geprüft, um sicherzustellen, dass Ihre Einkommenssteuererklärung korrekt und stressfrei ist. Genießen Sie den Komfort der direkten Lastschriftzahlung und die Gewissheit, dass Sie vollständig den spanischen Steuergesetzen entsprechen.

Einkommenssteuern in Spanien als Steuerresident

Ihre Steuern in Minuten eingereicht, geprüft von Experten

Manche Dinge brauchen noch eine menschliche Note! Beantworten Sie online ein paar Fragen, verstehen Sie Ihre Steuerpflichten in Spanien und unsere autorisierten Experten kümmern sich um Ihre Steuern.

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Beantworten Sie ein paar Fragen und wir ermitteln, welche spanischen Steuern für Sie gelten. Wir helfen Ihnen gerne per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.

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Wir präsentieren Ihre Steuern

Wir berechnen, überprüfen und übermitteln Ihre Steuern an die spanische Steuerbehörde und richten für eine einfache Zahlung das Lastschriftverfahren ein.

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Sie sind bereit

Ihre Steuern werden in wenigen Minuten erfasst und von Experten überprüft

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Modelo 100
Einkommenssteuern als Resident online zahlen
ab
123€

Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien verbringen, gelten Sie als Steuerresident in Spanien. Dies können Sie nicht wählen, und es unterscheidet sich vom Padron oder einer Aufenthaltsgenehmigung „Residencia“. Wenn Sie mehr als ein halbes Jahr in Spanien leben und Ihre Steuern als Resident erklären müssen, übernehmen wir Ihre Steuererklärung. Es spielt auch keine Rolle, welches Visum Sie für Ihren Aufenthalt in Spanien nutzen, die Steuergesetze unterscheiden sich von den Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen.

Wenn Sie weniger als die Hälfte des Jahres in Spanien verbringen und normalerweise Steuern in einem anderen Land zahlen, gelten Sie als Nicht-Resident.

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Häufig gestellte Fragen

Die spanischen Steuersätze sind ziemlich ähnlich wie in anderen europäischen Ländern. Der Steuersatz ist progressiv, und generell bedeuten niedrige Einkommen niedrige Steuern. Die Steuervorschriften im Baskenland und in Navarra können von dem abweichen, was Sie auf dieser Seite lesen.

Im Allgemeinen zahlen Sie teilweise eine Staatssteuer und teilweise eine regionale Steuer an Ihre autonome Region.

Die Steuersätze für 2024 sind wie folgt, regionale Steuern können dies je nach Wohnort leicht beeinflussen:

  • 0-12.450 Euro 19 %.
  • 12.450-20.200 Euro 24 %
  • 20.200-35.200 Euro 30 %
  • 35.200-60.000 Euro 37 %
  • 60.000-300.000 Euro 45 %
  • Über 300.000 Euro 47 %

Wir werden später einige Beispiele ansehen, aber dies sind die Grenzsteuersätze.

Der Betrag bis zu 12.450 Euro wird mit 19 % besteuert und der Betrag zwischen 12.450-20.200 Euro mit 24 %, was bedeutet, dass Sie nicht 24 % auf ALL Ihr Einkommen zahlen, wenn Sie 20.000 Euro verdienen, sondern nur auf den Teil, der über 12.450 Euro liegt. Der Rest wird mit 19 % besteuert.

Es gibt auch Standardfreibeträge, die von Ihrer Situation abhängen (mindestens 5.500 €).

Wenn Sie Aktien, Fonds oder andere Investitionen besitzen und sich über die Besteuerung von Kapitaleinkommen für Einwohner Spaniens wundern, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.

Kapitaleinkommen, beispielsweise aus Aktien, Fonds oder ähnlichen Anlagen, wird auf staatlicher Ebene mit folgenden Steuersätzen besteuert:

  • 19 % bis zu 6.000 Euro
  • 21 % für Einkünfte zwischen 6.000 Euro und 50.000 Euro
  • 23 % für Einkünfte zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro
  • 27 % für Einkünfte zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro
  • 28 % ab 300.000 Euro

Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen Einkünfte, die Sie für Investitionseinkommen halten, als Arbeitseinkommen besteuert werden können.

Nun fragen Sie sich vielleicht: Welche Einkommensarten gelten als Arbeitseinkommen? Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Lassen Sie uns klären, was in Spanien als Arbeitseinkommen gilt und für welche Einkünfte Sie als Einwohner Spaniens Einkommensteuer erklären müssen.

Grundsätzlich können Sie die folgende Liste als Arbeitseinkommen betrachten:

  • Jedes erhaltene Gehalt oder jede erhaltene Rente
  • Leistungen vom Arbeitgeber (einige Ausnahmen können bestehen)
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Steuern für Sie zahlt (z. B. enthalten einige Expat-Verträge diese Regelung)
  • Jegliche Schulgebühren oder Ausbildungskosten, die ein Arbeitgeber für ein Familienmitglied übernimmt
  • Kostenlose Nutzung oder bezahlte Bereitstellung von Wohnraum (besondere Regelungen gelten)
  • Mögliche aufgeschobene Zahlungen für in früheren Jahren geleistete Arbeit, z. B. Abfindungspakete oder in einigen Fällen private Renten
  • Mieteinnahmen aus Immobilien, die Sie besitzen (!)

Ja, durchaus! Es gibt tatsächlich einige.

Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft Gehälter für Arbeit, die im Ausland geleistet wurde. Diese könnten in Spanien nicht besteuert werden, wenn sie in einem anderen Land bereits bis zu einem Betrag von 60.000 Euro besteuert wurden.

Ihre Steuern können auch im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden, wenn Sie in einem anderen Land ebenfalls Steuern zahlen.

Sie haben vielleicht auch schon von dem Beckham-Gesetz gehört, das nach dem britischen Sportstar David Beckham benannt wurde, als er nach Spanien zog. Unten finden Sie weitere Informationen über das Beckham-Gesetz.

In jedem Fall stellen wir sicher, dass Sie alle Vorteile, Abzüge und Steuerbefreiungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Das Beckham-Gesetz ist ein besonderes Steuergesetz für Ausländer, die in Spanien Einkommen erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie es möglicherweise auf Ihr spanisches Einkommen anwenden und dieses zu einem sehr niedrigen pauschalen Steuersatz versteuern.

Die Regel besagt im Wesentlichen, dass Personen, die eigentlich als Steuerinländer in Spanien gelten würden, nun für steuerliche Zwecke als Nicht-Residenten betrachtet werden. Es gibt jedoch mehrere Kriterien, die erfüllt sein müssen, um das Beckham-Gesetz nutzen zu können, und es könnte sich nicht als vorteilhaft erweisen, wenn Sie gleichzeitig im Ausland Steuern zahlen und ein Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie aus beruflichen Gründen nach Spanien gezogen sind oder planen, nach Spanien zu ziehen.

info@taxadora.com

Wenn Sie für eine Fluggesellschaft arbeiten und in Spanien wohnen oder außerhalb Spaniens leben, aber für eine spanische Fluggesellschaft arbeiten, könnte ein spezielles Steuerregime gelten.

Dies könnte auch zutreffen, wenn Sie in der Schifffahrt tätig sind, auf einem Kreuzfahrtschiff oder einer privaten Yacht arbeiten.

Fragen im Zusammenhang mit Flugzeugpiloten oder Personen, die auf Schiffen oder Yachten arbeiten, sind oft sehr komplex. Vielleicht sind Sie gerade aus einem anderen Land nach Spanien gezogen, um auf einem Schiff zu arbeiten, aber das Schiff verbringt die meiste Zeit außerhalb Spaniens?

Sind Sie an eine spanische Flughafenbasis gezogen und fliegen die meiste Zeit international? Haben Sie oder Ihre Kollegen das Beckham-Gesetz angewendet?

Diese Situationen erfordern fast immer professionelle Beratung, da Ihre Kollegen möglicherweise aus verschiedenen Ländern nach Spanien gezogen sind und das Beckham-Gesetz mit unterschiedlichen Konsequenzen angewendet werden kann! In einigen Fällen kann die Anwendung des Beckham-Gesetzes ein Doppelbesteuerungsabkommen unwirksam machen, sodass Sie Ihr Einkommen doppelt versteuern müssten!

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich fragen, ob Sie als in Spanien ansässige Person Einkommensteuer zahlen müssen. Wir beraten Sie gerne.

info@taxadora.com

Gute Frage!

Dies ist etwas, das Sie auf keinen Fall übersehen sollten, wenn Sie Ihre Steuern in Spanien einreichen.

Bitte klicken Sie hier, um mehr über das Modelo 720 zu erfahren und Unterstützung bei der Einreichung zu erhalten.

Eine weitere gute Frage! Nun, wenn Sie zuvor Steuern für in Spanien ansässige Personen erklärt haben und ein geringes Einkommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, „La Renta“ in Spanien zu erklären. Es gibt mehrere Ausnahmen, z. B. wenn Sie Kapitalerträge oder Einkünfte aus dem Ausland haben. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie unsicher sind, und wir helfen Ihnen gerne weiter!

info@taxadora.com

Mieteinnahmen werden in Spanien in der gleichen Steuerklasse wie Arbeitseinkommen besteuert, aber es gibt mehrere Abzugsmöglichkeiten, die es recht erschwinglich machen, in Spanien Steuern zu zahlen.

Im Allgemeinen können Sie alle direkten Kosten im Zusammenhang mit den Mieteinnahmen absetzen, und es gibt mehrere allgemeine Freibeträge, die oft mit dem Wert der Immobilie oder mit Käufen, die Sie im Zusammenhang mit der Immobilie getätigt haben, verbunden sind.

Sie können mehr über Steuern im Zusammenhang mit Mieteinnahmen auf unserer Seite lesen, die sich an Nicht-Residenten richtet, aber die Regeln sind im Grunde die gleichen, Sie müssen sie nur jährlich mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Wir helfen Ihnen dabei natürlich gerne.

Bitte klicken Sie hier, um mehr über Mieteinnahmen zu erfahren, oder lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben.

Ja, aber Sie müssen sich in einem ziemlich schwierigen spanischen Steuersystem zurechtfinden. Auch die Regeln ändern sich, die Steuerformulare können von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.

Es könnte auch Probleme mit Bankzahlungen geben oder die Immobilienwerte könnten zwischen den Jahren geändert worden sein. Die Ratschläge, die Sie im Internet gefunden haben, sind möglicherweise nicht korrekt, und die Ratschläge, die Ihnen Ihr Anwalt oder Gestor vor ein paar Jahren gegeben hat, könnten veraltet sein.

Wir sehen oft Fälle, in denen jemand jahrelang für sich selbst einen Antrag gestellt hat, und wir stellen fest, dass er dies nicht korrekt getan hat.

Das Gute an unserem Service ist, dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen und dass Sie Zugang zu Unterstützung haben, wenn Sie Fragen haben.

Wir mögen die Analogie, dass es manchmal bequem ist, in ein Restaurant zu gehen, auch wenn man weiß, wie man kocht. Sie müssen sich nicht darum kümmern, ein neues Rezept zu finden oder den Abwasch zu erledigen.

Aber hey, wenn Sie gerne kochen oder Steuern machen, können Sie auch ein paar Stunden in der Küche verbringen.

Die Website der Agencia Tributaria finden Sie hier, und Sie benötigen ein digitales Zertifikat in Spanien

Wenn Sie auf diese Website gekommen sind, müssen Sie wahrscheinlich in Spanien Steuern zahlen!

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie diese in Spanien versteuern, unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland oder in Spanien steuerlich registriert sind. Wenn Sie sich weniger als die Hälfte des Jahres in Spanien aufhalten, können Sie als Nichtansässiger betrachtet werden; bitte klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Wenn Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien aufhalten, gelten Sie als Gebietsansässiger und müssen in Spanien Steuern für das weltweite Einkommen zahlen.

Mit Hilfe von Doppelbesteuerungsabkommen können Sie herausfinden, wo Sie Steuern zahlen müssen, und Steuern zurückfordern, die Sie möglicherweise in mehreren Ländern zu zahlen haben.

Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen und keine Kapitaleinkünfte haben, müssen Sie möglicherweise keine Steuererklärung abgeben (in den meisten Fällen unter 14 000 €).

Der Steuerzeitraum für Gebietsansässige liegt zwischen April und Juni jeden Jahres.

Wenn Sie eine Frist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an uns und wir werden Sie beraten.

Wenn Sie Vermögen außerhalb Spaniens im Wert von mehr als 50 000 € haben, müssen Sie ebenfalls vor Ende März eine Modelo 720 einreichen. Bitte klicken Sie hier, um mehr über das Modelo 720 zu erfahren.

Als Gebietsansässiger

Dies hängt von Ihrem Herkunftsland und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Wenn Sie als Gebietsansässiger gelten, müssen Sie in Spanien Steuern zahlen. Wenn Sie auch in Ihrem Herkunftsland Steuern zahlen müssen, wird dies im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Als Nicht-Resident

Ja, Sie müssen in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben. In Spanien geben Sie Ihren spanischen Wohnsitz an, auch wenn Sie normalerweise in einem anderen Land steuerlich ansässig sind. Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, müssen Sie diese sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Spanien angeben und Abzüge gemäß dem Steuersystem des jeweiligen Landes vornehmen. In einigen Fällen können Sie dann die spanische Steuer im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern, so dass Sie nicht doppelt besteuert werden müssen.

Es ist NICHT empfehlenswert, die Zahlung von Steuern für Einwohner in Spanien zu vermeiden. Es drohen hohe Strafen und die Gefahr, erwischt zu werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien aufhalten und als Residenten angeben sollten. Verstöße gegen die Steuergesetze in Spanien können Strafen nach sich ziehen, die bis zu 150 % des vom Finanzamt einbehaltenen Nettovermögens betragen können!

Im Internet und im Freundeskreis hört man von Leuten, die sich nie die Mühe gemacht haben, ihre Steuererklärung abzugeben, und denen nichts passiert ist. Dies ist jedoch ein Irrtum und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl auf spanische Immobilienregister als auch auf europäische Steuerinformationen zugreifen kann. Es kann also teuer werden und gleichzeitig dazu führen, dass Sie einfach zum Steuersparer werden und das Gesetz brechen.

Beachten Sie auch, dass es „Rabatte“ auf die Geldstrafen gibt, wenn Sie sich dafür entscheiden, frühere Jahre zu erklären, in denen Sie versäumt haben.

Es ist möglich, die Steuern für in Spanien ansässige Personen gemeinsam zu erklären. Dies wirkt sich auf Ihre Abzüge aus und kann unter bestimmten Umständen von Vorteil sein.

Sie können Ihre beiden Namen in unser Formular eintragen, wenn Sie auf die rote Schaltfläche klicken, und wir werden die für Sie günstigste Option berechnen.

Wenn Sie Spanien verlassen und sich in einem Kalenderjahr nicht mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten, können Sie ein Formular zur Abmeldung als in Spanien ansässig einreichen und keine Steuern mehr in Spanien zahlen. Wenn Sie über ein beträchtliches Vermögen verfügen, müssen Sie möglicherweise eine „Wegzugssteuer“ zahlen, aber das ist nichts, worüber sich eine Person mit normalem Einkommen und Vermögen Gedanken machen müsste (denken Sie an Millionen von Euro).

Vielleicht haben Sie schon einmal von Doppelbesteuerungsabkommen gehört und davon, dass man für ein und dasselbe Einkommen nicht zweimal Steuern zahlen soll?

Spanien hat mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die dazu beitragen, dass man weiß, wer wo Steuern zahlen muss, und dass keine doppelten Steuern gezahlt werden.

Sie denken vielleicht: „Toll, dann muss ich nur in Spanien Steuern zahlen!“ Nun, so einfach ist es leider nicht, vielmehr müssen Sie oft in beiden Ländern Steuern zahlen, wobei der jeweils höchste Steuersatz gilt.

Mehr über die Doppelbesteuerung erfahren Sie unter diesem Link.

Modelo 100 Online-Formular

Starten Sie Ihre Steuererklärung

1. Bereiten Sie sich vor

Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Spanien abgeben, benötigen Sie während des Verfahrens oft verschiedene Dokumente.

Wenn Sie nicht alle Informationen zur Hand haben, ist das kein Problem, denn wir helfen Ihnen, alles zusammenzutragen, was wir während des Verfahrens benötigen.

Wenn Sie sich selbst vorbereiten möchten, können Sie damit beginnen, die folgenden Unterlagen zusammenzutragen:

2. Bitte geben Sie die Details ein