Sie geben Ihre Steuerdaten auf unserer Website in weniger als 5 Minuten ein.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.
Wir berechnen Ihre Steuer, stellen sicher, dass die Angaben korrekt sind und senden Ihre Steuererklärung an die spanische Steuerbehörde.
Die Steuerzahlung erfolgt per Lastschrift und Sie müssen nicht zur Bank gehen.
Sie erhalten Ihre Steuererklärung von uns und die Steuer wird von der spanischen Steuerbehörde per Lastschrift von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen oder Ihre Rückerstattung an Sie ausbezahlt.
Sie geben Ihre Steuerdaten auf unserer Website in weniger als 5 Minuten ein.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen per Telefon, Chat oder E-Mail weiter.
Wir berechnen Ihre Steuer, stellen sicher, dass die Angaben korrekt sind und senden Ihre Steuererklärung an die spanische Steuerbehörde.
Die Steuerzahlung erfolgt per Lastschrift und Sie müssen nicht zur Bank gehen.
Sie erhalten Ihre Steuererklärung von uns und die Steuer wird von der spanischen Steuerbehörde per Lastschrift von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen oder Ihre Rückerstattung an Sie ausbezahlt.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, haben Sie wahrscheinlich festgestellt, dass Sie nur 97 % des Verkaufspreises erhalten haben.
Dies ist die Methode der spanischen Steuerbehörden, Steuern von Ausländern zu erheben, die Immobilien in Spanien verkaufen.
Beim Verkauf einer Immobilie sind Sie meldepflichtig und erhalten, wenn Sie keinen Veräußerungsgewinn erzielt haben, die 3 % des Verkaufspreises, die der Käufer Ihrerseits an das Finanzamt gezahlt hat.
Wenn Sie einen Kapitalgewinn erzielt haben, müssen Sie in Spanien Kapitalertragssteuern zahlen.
Bitte lesen Sie unten weiter, um mehr über Kapitalertragssteuern in Spanien zu erfahren.
Die Kapitalgewinnsteuer in Spanien für in der Europäischen Union lebende Nichtansässige beträgt 19 %.
Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder außerhalb der Europäischen Union leben, beträgt der Steuersatz 24 %.
Die Steuer richtet sich nach dem erzielten Gewinn nach Abzug der Kosten.
Reparaturen sind selten absetzbar, wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Sie können Immobilienmaklergebühren, Anwaltskosten, Notarkosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf der Immobilie abziehen.
Reparaturen/Renovationen sind selten abzugsfähig, wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Modelo 211 ist ein Steuerformular, das vom Käufer einer spanischen Immobilie eingereicht wird, wenn der Verkäufer ein Ausländer ist.
Es wird eingereicht, wenn der Käufer eine Quellensteuer/Einbehalt von 3 % im Namen des Verkäufers an die Steuerbehörde zahlt. Wenn der Verkäufer einen Veräußerungsgewinn/-verlust erklärt, stehen dem Verkäufer diese 3 % als Teilzahlung der Steuer oder als Steuerrückerstattung zur Verfügung.
Bitte fragen Sie Ihren Käufer oder seinen Anwalt nach dem Steuerformular 211, Sie benötigen es, wenn Sie Ihren Verkauf erklären.
Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Spanien verkaufen, stellt die spanische Steuerbehörde sicher, dass Sie Ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.
Sie tun dies, indem sie den Käufer verpflichten, nur 97 % an Sie zu zahlen und 3 % direkt in Ihrem Namen an die Steuerbehörden zu zahlen.
Wenn Sie Ihren Verkauf erklären, können Sie diese 3 % als Teilzahlung Ihrer Kapitalertragssteuer verwenden und wenn Sie keinen Kapitalertrag erzielt haben, können Sie den Betrag zurückfordern.
Wir helfen Ihnen gerne, die 3 % zurückzufordern und Ihre spanische Steuererklärung einzureichen.
Beim Verkauf einer Immobilie ist die Abgabe einer Kapitalertrags-/Verluststeuererklärung obligatorisch, auch wenn die 3 % bereits bezahlt sind.
In Spanien müssen Sie Steuern an verschiedene Regierungsebenen zahlen. Die Kapitalertragssteuer wird an die staatliche Steuerbehörde Agencia Tributaria abgeführt, aber es gibt auch eine lokale, kommunale Steuer auf “Erhöhung des Bodenwerts”, die beim Verkauf einer Immobilie zu zahlen ist.
In den meisten Fällen wird diese vom Verkäufer bezahlt, aber wenn der Verkäufer ein Ausländer ist, wird die Steuer oft vom Käufer bezahlt. Der Betrag wird oft in der Urkunde vom Verkaufspreis abgezogen. Dies bedeutet, dass Sie Plusvalia in den meisten Fällen nicht als Ausländer deklarieren müssen, da der Käufer dies bereits getan hat.
Der Grund dafür ist, dass die Gemeinde wenig tun kann, wenn ein ausländischer Verkäufer das Land verlässt, ohne es zu bezahlen. Sie haben nicht die gleichen Ressourcen, um Steuerhinterziehern nachzujagen, wie die staatlichen Steuerbehörden, die sehr gut darin sind.
Es wird empfohlen, bei der Einreichung einer Kapitalertragssteuer in Spanien professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Viele spanische Anwaltskanzleien bieten diesen Service an, aber er ist in der Regel ziemlich teuer und es ist oft nicht ihre Lieblingsbeschäftigung, da sie sich oft lieber auf den Kaufprozess von Immobilien konzentrieren.
Wenn Sie unsere Hilfe bei der Abgabe der Steuererklärung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Gebühr beträgt für einen Eigentümer 198 € zzgl. MwSt. und für zwei Eigentümer 248 € zzgl. MwSt.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung, reichen sie ein und beraten Sie während des Prozesses. Wenn Sie frühere Steuern verpasst haben, beinhaltet unsere Gebühr Hilfe bei der Beantwortung von Briefen von Agencia Tributaria.
Um loszulegen, klicken Sie bitte auf den roten Button.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, müssen Sie Kapitalertragssteuern aus dem Verkauf erklären.
Beim Verkauf der Immobilie haben Sie wahrscheinlich nur 97 % der Verkaufssumme vom Käufer erhalten. Auf diese Weise erheben die spanischen Steuerbehörden Steuern von Ausländern und vermeiden die Nichtzahlung von Steuern. Die zusätzlichen 3 % können Ihnen bei Abgabe einer Kapitalertragsteuererklärung erstattet werden.
Normalerweise haben Sie 3 Monate Zeit, um die Steuererklärung ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Verkaufs einzureichen. Die Registrierung kann einen Monat dauern, sodass die Gesamtzeit bis zu 4 Monate betragen kann.
Wenn Sie es versäumt haben, Ihre Steuererklärung einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte und wir helfen Ihnen weiter. Es ist immer besser, die Steuer später zu erklären, auch wenn Sie eine Frist versäumt haben.
Ja, Sie müssen in beiden Ländern deklarieren.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen, wird diese immer in Spanien besteuert, während Sie wahrscheinlich auch in Ihrem Heimatland Kapitalertragssteuern zahlen müssen, weil Sie dort leben.
Gemäß den meisten Steuerabkommen, die Spanien unterzeichnet hat, ist die in Spanien gezahlte Kapitalertragssteuer in Ihrem Heimatland abzugsfähig.
Wenn Sie dies nie gemeldet haben, obwohl Sie dies hätten tun sollen, empfehlen wir, rückwirkend vier Jahre in die Vergangenheit zu melden, was der Zeitraum ist, den die spanischen Steuerbehörden normalerweise zurücklegen, um nicht gezahlte Steuern geltend zu machen.
Der Verkauf einer Immobilie weckt normalerweise die spanischen Steuerbehörden. Wenn Sie also nie bezahlt haben, sollten Sie dies sofort erklären, bevor sie Ihnen einen Brief (mit Sanktionen) schicken.
Möglicherweise müssen Sie für die versäumten Jahre eine Strafe zahlen, aber glücklicherweise gibt es dafür Ermäßigungen, wenn Sie sich dafür entscheiden, die versäumten Jahre anzugeben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Es gibt Geschichten online und unter Freunden über Menschen, die sich nie die Mühe gemacht haben zu erklären, und nichts ist passiert. Dies ist jedoch nicht korrekt und sehr riskant, da die spanische Steuerbehörde über ein gemeinsames Steuerregister in der EU sowohl auf spanische Grundbuchregister als auch auf europäische Steuerinformationen zugreifen kann. Mit Sanktionen kann es schnell teuer werden und sie werden Vermögen in Ihrem Heimatland aufspüren.
Beachten Sie auch, dass es “Rabatte” auf die Geldbußen gibt, wenn Sie frühere Jahre angeben, in denen Sie versäumt haben.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, können Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, in der der Kapitalgewinn/-verlust beider erklärt wird.
Dies ist die einzige Gelegenheit, bei der Nichtansässige eine gemeinsame Steuererklärung in Spanien einreichen können.
General Conditions | Data Proteccion, Cookies and integrity policy. Spanish VAT nr ESY6837028Q.