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Wealth Tax in spain

Doppelbesteuerung in Spanien

Muss ich Steuern zweimal zahlen?

Vielleicht haben Sie schon von der Doppelbesteuerung und von Doppelbesteuerungsabkommen gehört. Möglicherweise machen Sie sich Sorgen, dass Sie dieselbe Steuer in zwei Ländern zahlen müssen.

Bei Taxadora helfen wir Ihnen dabei, Ihre steuerlichen Pflichten klar und sorgenfrei zu regeln. Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie kompetent und persönlich.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Spanien

Ihre Vermögensteuer in wenigen Minuten erledigt – geprüft von Experten

Manche Dinge erfordern weiterhin eine menschliche Prüfung. Beantworten Sie ein paar Fragen, verstehen Sie Ihre steuerliche Verpflichtung – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Geben Sie Ihre Daten ein

Tragen Sie Ihre Vermögenswerte Schritt für Schritt ein. Wir prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und welche regionalen Vorschriften gelten.

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Wir reichen Ihre Steuererklärung ein

Wir berechnen Ihre steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, wenden die geltenden regionalen Freibeträge an und übermitteln Ihre Erklärung direkt an die Agencia Tributaria.

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Alles erledigt

Sie erhalten eine Bestätigung. Falls eine Steuerzahlung fällig ist, richten wir die Lastschrift ein, damit alles sicher und fristgerecht abgewickelt wird.

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Doppelbesteuerungsabkommen

Fragen und Antworten

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern, der regelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen. Ziel ist es zu verhindern, dass dieselben Einkünfte in zwei verschiedenen Ländern doppelt besteuert werden.

Viele Länder haben ein solches Abkommen mit Spanien geschlossen. Darin ist genau festgelegt, wo welche Einkünfte zu versteuern sind.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Steuer zunächst in beiden Ländern gezahlt wird und anschließend gemäß dem Abkommen ganz oder teilweise zurückgefordert oder angerechnet werden kann.

Ich vermiete meine Wohnung in Spanien und habe Angst, dass nach Steuern nichts übrig bleibt

Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten und nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie in der Regel sowohl in Spanien als auch in Ihrem Wohnsitzland Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.

Die Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien ähnelt der Regelung in anderen europäischen Ländern. Nach Abzug der zulässigen Kosten zahlen Sie in Spanien meist zwischen 10–15 % Steuern, die in Ihrem Wohnsitzland häufig steuerfrei sind oder angerechnet werden können.

In Spanien muss diese Steuer vierteljährlich erklärt werden (viermal pro Jahr). In Ihrem Wohnsitzland erfolgt die Erklärung in der Regel einmal jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig, erfolgt die Erklärung jährlich.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen weiter.

Ich bin in Spanien im Ruhestand – wo muss ich Steuern zahlen?

Wenn Sie Ihren Ruhestand dauerhaft in Spanien verbringen, müssen Sie Ihre Steuern grundsätzlich in Spanien zahlen. Abhängig von Ihrem Herkunftsland kann es jedoch sein, dass bestimmte Einkünfte auch dort teilweise besteuert werden.

Dies richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Herkunftsland. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Pflichten.

Ich arbeite in Spanien – wo zahle ich Steuern?

Wenn Sie in Spanien arbeiten, zahlen Sie Ihre Steuern normalerweise in Spanien.

Ihr Herkunftsland kann Sie jedoch ebenfalls besteuern, wenn Sie dort weiterhin eine enge Bindung haben, zum Beispiel durch Immobilienbesitz oder dort lebende Familienangehörige. Maßgeblich ist auch hier das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich studiere in Spanien – wo zahle ich Steuern?

Wenn Sie in Spanien studieren, zahlen Sie in der Regel nur in Ihrem Herkunftsland Steuern. Bei Studiengängen oder kurzfristigen Aufenthalten gelten Studierende meist nicht als steuerlich ansässig in Spanien – selbst dann nicht, wenn sie sich mehr als die Hälfte des Jahres dort aufhalten.

Arbeiten Sie jedoch während Ihres Aufenthalts in Spanien, kann es sein, dass Sie auf spanische Einkünfte Einkommensteuer zahlen müssen.

Kontaktieren Sie uns