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Experten für das Beckham-Gesetz in Spanien

Vereinfachen Sie Ihre Beckham-Steuererklärung in Spanien

- Modell 151 ab 148 € + MwSt.

Nach Spanien gezogen unter dem Beckham-Gesetz? Unsere Steuerexperten übernehmen Ihre jährliche Erklärung schnell, präzise und vollständig online. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen – wir kümmern uns um den Rest und stellen sicher, dass Ihre Erklärung vollständig dem speziellen Expat-Regime entspricht.

Jede Einreichung wird sorgfältig von einem zugelassenen Spezialisten überprüft, was Genauigkeit und Sicherheit garantiert. Genießen Sie den Komfort der digitalen Abgabe und das Vertrauen, dass Ihre Beckham-Steuern in Expertenhänden sind.

Beckham-Gesetz Spanien

Ihre Expat-Steuern in wenigen Minuten eingereicht – von Experten geprüft

Auch unter dem speziellen Expat-Steuerregime Spaniens sollten Sie nicht alleine vorgehen. Unsere autorisierten Fachleute führen Sie Schritt für Schritt durch das Modell 151 und stellen die vollständige Einhaltung der Anforderungen der spanischen Steuerbehörde (AEAT) sicher.

Geben Sie Ihre Daten ein

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Beschäftigung und Ihrem Wohnsitz. Wir ermitteln Ihre steuerlichen Pflichten im Rahmen des Beckham-Regimes und sorgen dafür, dass Ihre Berechtigung Jahr für Jahr erhalten bleibt.

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Wir reichen Ihre Steuererklärung ein

Wir berechnen und prüfen Ihre Einkünfte aus spanischer Quelle und reichen Ihr Modell 151 direkt bei der AEAT ein.

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Alles erledigt

Sie erhalten Ihre genehmigte Steuererklärung und die Zahlungsbestätigung. Unser Team bewahrt Ihre Unterlagen auf und steht Ihnen das ganze Jahr über für weitere steuerliche Fragen zur Verfügung.

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Beckham-Gesetz
Reichen Sie Ihre jährliche Expat-Steuererklärung online ein – Modell 151
ab
148 € + MwSt
Wenn Sie vom spanischen Beckham-Gesetz (Sonderregelung für Expatriates) profitieren, müssen Sie das Modell 151 jedes Jahr einreichen, um den Anforderungen der spanischen Steuerbehörde (AEAT) zu entsprechen. Unsere Experten erstellen und prüfen Ihre jährliche Steuererklärung im Rahmen des Beckham-Regimes – einschließlich neuer Verpflichtungen wie dem fiktiven Mieteinkommen gemäß dem neuesten TEAC-Urteil. Alles wird zu 100 % online, sicher und unter professioneller Aufsicht abgewickelt.

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Über 5.000 zufriedene Kundinnen und Kunden

Anforderungen des Beckham-Gesetzes

Fragen und Antworten

Was ist das Beckham-Gesetz?

Das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für Expatriates) ermöglicht es ausländischen Fachkräften, die nach Spanien ziehen, als Nichtansässige besteuert zu werden. Dabei wird ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischer Quelle bis zu 600.000 € angewendet, während weltweite Einkünfte von der spanischen Besteuerung ausgenommen sind.

Wer kann das Beckham-Gesetz beantragen?

Sie dürfen in den letzten fünf Jahren kein steuerlicher Einwohner Spaniens gewesen sein und müssen nach Spanien ziehen, um dort als Arbeitnehmer oder Unternehmensleiter zu arbeiten. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung gestellt werden.

Hilft Taxadora bei der Beantragung des Beckham-Gesetzes?

Wir übernehmen nicht den Antragsprozess, aber wir sind auf die jährliche Steuererklärung (Modell 151) für Personen spezialisiert, die bereits unter das Regime fallen – und gewährleisten jedes Jahr Genauigkeit und Konformität.

Muss ich ausländisches Vermögen (Modell 720) trotzdem angeben?

In den meisten Fällen: Nein.

Da Sie steuerlich als Nichtansässiger behandelt werden, sind Sie in der Regel nicht zur Meldung ausländischer Vermögenswerte verpflichtet. Wir prüfen dies im Einzelfall.

Muss ich Vermögenssteuer (Impuesto de Patrimonio) zahlen?

In der Regel nicht, da Steuerpflichtige unter dem Beckham-Regime von der spanischen Vermögenssteuer auf weltweites Vermögen befreit sind.
Jedoch:

  • Sie müssen möglicherweise Vermögenssteuer zahlen, wenn Sie Immobilien oder Vermögenswerte in Spanien besitzen, die regionale Freibeträge überschreiten.

  • Wenn Ihr Nettovermögen 3 Millionen € übersteigt, prüfen wir auch den Impuesto de Grandes Fortunas.

Kann ich die Erklärung ohne Hilfe eines Experten abgeben?

Theoretisch ja, aber das Beckham-Regime enthält spezielle Regeln (fiktive Einkünfte, Doppelbesteuerung, Trennung von Einkünften aus spanischer Quelle, Einschränkungen für Geschäftsführer usw.).

Eine professionelle Überprüfung verhindert kostspielige Fehler und stellt sicher, dass Sie weiterhin anspruchsberechtigt bleiben.

Was passiert, wenn ich Spanien verlasse – wann höre ich auf, die Erklärung einzureichen?

Sie stellen die Einreichung des Modells 151 im Jahr ein, das auf das Jahr folgt, in dem Sie nicht mehr steuerlich in Spanien ansässig sind.

Wenn Sie mitten im Jahr ausreisen, gelten besondere Regeln.

Wir begleiten Sie durch das Austrittsjahr, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie lange gilt das Beckham-Gesetz?

Das Regime gilt für sechs Steuerjahre, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie im Rahmen des Beckham-Gesetzes steuerlich in Spanien ansässig werden.

Können Selbstständige das Beckham-Gesetz beantragen?

Ja – aufgrund aktueller Gesetzesänderungen können auch Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sein. Wir helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen und begleiten Sie bei der jährlichen Steuerkonformität.

Was sind die wichtigsten Vorteile?

  • Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischer Quelle (bis zu 600.000 €)
  • Keine Vermögenssteuer auf weltweites Vermögen
  • Vereinfachte Einreichung mit Modell 151
  • Ausschluss weltweiter Einkünfte von der spanischen Besteuerung

Wie kann Taxadora mir helfen?

Unser Team erstellt und reicht Ihr Modell 151 präzise ein, unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen. Wir bieten persönliche Steuerberatung, fortlaufende Unterstützung und stellen sicher, dass Sie Ihre Expat-Steuerpflichten stressfrei erfüllen.

Welche Dokumente benötige ich für das Modell 151?

Wir benötigen:

  • Jahreseinkommensnachweis aus Beschäftigung
  • Informationen zu Immobilien in Spanien (falls zutreffend)
  • Katastraler Wert für fiktives Wohneinkommen
  • Angaben zu Kapitalerträgen aus spanischer Quelle

Sie laden alle Unterlagen Schritt für Schritt online hoch. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Informationen zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bis wann muss das Modell 151 eingereicht werden?

Das Modell 151 wird während der allgemeinen spanischen Steuerkampagne eingereicht:

📅 April → Juni jedes Jahr

Die genauen Termine können je nach Kalender der AEAT leicht variieren.

Was passiert, wenn ich zu spät einreiche?

Wir können Ihnen helfen, eine verspätete Erklärung einzureichen und mögliche Strafen zu reduzieren.

Je früher Sie handeln, desto geringer ist der Zuschlag. Unsere Gebühren beinhalten auch Unterstützung bei Schreiben der Steuerbehörde im Zusammenhang mit verspäteten Einreichungen.

Beckham-Steuergesetz Spanien

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