Nach Spanien gezogen unter dem Beckham-Gesetz? Unsere Steuerexperten übernehmen Ihre jährliche Erklärung schnell, präzise und vollständig online. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen – wir kümmern uns um den Rest und stellen sicher, dass Ihre Erklärung vollständig dem speziellen Expat-Regime entspricht.
Jede Einreichung wird sorgfältig von einem zugelassenen Spezialisten überprüft, was Genauigkeit und Sicherheit garantiert. Genießen Sie den Komfort der digitalen Abgabe und das Vertrauen, dass Ihre Beckham-Steuern in Expertenhänden sind.
Auch unter dem speziellen Expat-Steuerregime Spaniens sollten Sie nicht alleine vorgehen. Unsere autorisierten Fachleute führen Sie Schritt für Schritt durch das Modell 151 und stellen die vollständige Einhaltung der Anforderungen der spanischen Steuerbehörde (AEAT) sicher.
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Beschäftigung und Ihrem Wohnsitz. Wir ermitteln Ihre steuerlichen Pflichten im Rahmen des Beckham-Regimes und sorgen dafür, dass Ihre Berechtigung Jahr für Jahr erhalten bleibt.
Wir berechnen und prüfen Ihre Einkünfte aus spanischer Quelle und reichen Ihr Modell 151 direkt bei der AEAT ein.
Sie erhalten Ihre genehmigte Steuererklärung und die Zahlungsbestätigung. Unser Team bewahrt Ihre Unterlagen auf und steht Ihnen das ganze Jahr über für weitere steuerliche Fragen zur Verfügung.
In den meisten Fällen: Nein.
Da Sie steuerlich als Nichtansässiger behandelt werden, sind Sie in der Regel nicht zur Meldung ausländischer Vermögenswerte verpflichtet. Wir prüfen dies im Einzelfall.
In der Regel nicht, da Steuerpflichtige unter dem Beckham-Regime von der spanischen Vermögenssteuer auf weltweites Vermögen befreit sind.
Jedoch:
Sie müssen möglicherweise Vermögenssteuer zahlen, wenn Sie Immobilien oder Vermögenswerte in Spanien besitzen, die regionale Freibeträge überschreiten.
Wenn Ihr Nettovermögen 3 Millionen € übersteigt, prüfen wir auch den Impuesto de Grandes Fortunas.
Theoretisch ja, aber das Beckham-Regime enthält spezielle Regeln (fiktive Einkünfte, Doppelbesteuerung, Trennung von Einkünften aus spanischer Quelle, Einschränkungen für Geschäftsführer usw.).
Eine professionelle Überprüfung verhindert kostspielige Fehler und stellt sicher, dass Sie weiterhin anspruchsberechtigt bleiben.
Sie stellen die Einreichung des Modells 151 im Jahr ein, das auf das Jahr folgt, in dem Sie nicht mehr steuerlich in Spanien ansässig sind.
Wenn Sie mitten im Jahr ausreisen, gelten besondere Regeln.
Wir begleiten Sie durch das Austrittsjahr, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Das Regime gilt für sechs Steuerjahre, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie im Rahmen des Beckham-Gesetzes steuerlich in Spanien ansässig werden.
Ja – aufgrund aktueller Gesetzesänderungen können auch Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sein. Wir helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen und begleiten Sie bei der jährlichen Steuerkonformität.
Unser Team erstellt und reicht Ihr Modell 151 präzise ein, unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Änderungen. Wir bieten persönliche Steuerberatung, fortlaufende Unterstützung und stellen sicher, dass Sie Ihre Expat-Steuerpflichten stressfrei erfüllen.
Wir benötigen:
Sie laden alle Unterlagen Schritt für Schritt online hoch. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Informationen zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Das Modell 151 wird während der allgemeinen spanischen Steuerkampagne eingereicht:
📅 April → Juni jedes Jahr
Die genauen Termine können je nach Kalender der AEAT leicht variieren.
Wir können Ihnen helfen, eine verspätete Erklärung einzureichen und mögliche Strafen zu reduzieren.
Je früher Sie handeln, desto geringer ist der Zuschlag. Unsere Gebühren beinhalten auch Unterstützung bei Schreiben der Steuerbehörde im Zusammenhang mit verspäteten Einreichungen.