Haben Sie eine Immobilie oder ein Vermögen in Spanien verkauft und leben im Ausland?
Unser Expertenteam kümmert sich schnell und einfach um Ihre Kapitalertragssteuer in Spanien. Mit unserem Online-Prozess sind Sie in weniger als fünf Minuten fertig – beantworten Sie einfach ein paar Fragen, und wir erledigen den Rest.
Jede Einreichung wird sorgfältig von einem zertifizierten Steuerberater überprüft, um eine präzise und problemlose Abwicklung zu gewährleisten. Genießen Sie die Vorteile einer sicheren Online-Zahlung und die Gewissheit, dass Sie vollständig den spanischen Vorschriften zur Kapitalertragssteuer entsprechen.
Beantworten Sie ein paar Fragen, und wir ermitteln, welche spanischen Steuern für Sie gelten. Wir sind für Sie da – per Telefon, Chat oder E-Mail.
Wir berechnen, prüfen und übermitteln Ihre Steuern an die spanische Steuerbehörde und richten das SEPA-Lastschriftverfahren für eine einfache Zahlung ein.
Sie erhalten Ihre Steuererklärung, und die Zahlung wird direkt über Ihr spanisches Bankkonto per Lastschrift abgewickelt.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass Sie nur 97 % des Verkaufspreises erhalten haben.
Dies ist die Methode der spanischen Steuerbehörden, um Steuern von ausländischen Verkäufern von Immobilien in Spanien einzuziehen.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, sind Sie verpflichtet, den Verkauf zu deklarieren. Wenn Sie keinen Kapitalgewinn erzielt haben, erhalten Sie die 3 % des Verkaufspreises zurück, die der Käufer in Ihrem Namen an die Steuerbehörde gezahlt hat.
Wenn Sie jedoch einen Kapitalgewinn erzielt haben, sind Sie verpflichtet, die Kapitalertragssteuer in Spanien zu zahlen.
Lesen Sie bitte unten weiter, um mehr über die Kapitalertragssteuer in Spanien zu erfahren.
Die Kapitalertragssteuer in Spanien beträgt 19 %.
Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder außerhalb der EU leben, beträgt der Steuersatz ebenfalls 19 % und nicht 24 % wie bei anderen spanischen Steuerformularen.
Die Steuer basiert auf dem Gewinn nach Abzug der zulässigen Kosten.
Was kann ich absetzen?
Sie können Maklergebühren, Anwaltskosten, Notargebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf der Immobilie abziehen.
Reparaturen oder Renovierungen sind selten abzugsfähig — wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Wenn Sie als Ausländer in Spanien eine Immobilie verkaufen, sorgt die spanische Steuerbehörde für die Zahlung Ihrer Steuern, indem sie den Käufer verpflichtet, 3 % des Verkaufspreises einzubehalten. Das bedeutet, dass Sie 97 % erhalten, während der Käufer die restlichen 3 % direkt im Namen des Verkäufers an die Steuerbehörde zahlt.
Wenn Sie Ihren Verkauf erklären, können Sie diese 3 % als Teilzahlung auf Ihre Kapitalertragssteuer anrechnen. Wenn Sie keinen Gewinn erzielt haben, können Sie diesen Betrag zurückfordern.
Es ist verpflichtend, eine Kapitalgewinn- oder Verluststeuererklärung einzureichen, auch wenn die 3 % bereits gezahlt wurden. Wir helfen Ihnen gerne, die 3 % zurückzuerhalten und Ihre spanische Steuererklärung einzureichen.
Was ist das Modelo 211?
Das Modelo 211 ist das Steuerformular, das vom Käufer eingereicht wird, wenn der Verkäufer ein Ausländer ist. Es dokumentiert die 3%ige Quellensteuer, die im Namen des Verkäufers gezahlt wurde. Wenn Sie Ihren Verkauf erklären, benötigen Sie dieses Formular — bitten Sie daher den Käufer oder seinen Anwalt um eine Kopie des Modelo 211.
In Spanien zahlen Sie Steuern auf verschiedenen Verwaltungsebenen:
In der Regel zahlt der Verkäufer die Plusvalía, aber wenn der Verkäufer ein Ausländer ist, wird sie häufig vom Käufer übernommen. Der Betrag wird normalerweise vom Verkaufspreis abgezogen, sodass ausländische Verkäufer in den meisten Fällen nichts mehr erklären müssen, da die Steuer bereits vom Käufer gezahlt wurde.
Gemeinden haben nur begrenzte Möglichkeiten, unbezahlte Steuern im Ausland einzutreiben — im Gegensatz zur nationalen Steuerbehörde, die wesentlich strenger ist.
Was ist das Modelo 600?
Das Modelo 600 ist das Steuerformular für die Grunderwerbsteuer, die vom Käufer gezahlt wird.
Als Verkäufer müssen Sie sich darum nicht kümmern — dieses Formular wird in der Regel vom Anwalt oder Steuerberater des Käufers ausgefüllt.
Ja. Beim Verkauf einer Immobilie können verheiratete Paare oder Miteigentümer eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, in der der gesamte Gewinn oder Verlust erklärt wird. Dies ist der einzige Fall, in dem Nichtansässige in Spanien eine gemeinsame Erklärung einreichen dürfen.
Auch wenn Sie in Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland oder einem anderen Land Steuern zahlen, müssen Sie auch in Spanien Kapitalertragssteuer zahlen und erklären. Spanien besteuert stets Verkäufe von Immobilien auf seinem Staatsgebiet, und laut den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist die in Spanien gezahlte Steuer in Ihrem Heimatland anrechenbar, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Wenn Sie Ihre Nichtresidentensteuer nie bezahlt haben und es hätten tun müssen:
Wir empfehlen, rückwirkend bis zu vier Jahre zu deklarieren, da dies der Zeitraum ist, in dem die spanische Steuerbehörde eine Prüfung durchführen kann. Immobilienverkäufe lösen häufig eine Überprüfung aus — daher ist es besser, freiwillig zu erklären, bevor die Behörde Sie kontaktiert.
Es können Strafen für versäumte Jahre anfallen, aber Rabatte gelten, wenn Sie freiwillig erklären.
Online kursieren viele falsche Annahmen, dass Ausländer nicht erklären müssen und „nichts passiert“. Das ist falsch und riskant — die spanische Steuerbehörde hat Zugriff auf das Grundbuch und EU-weite Steuerdatenbanken, was es ihr ermöglicht, nicht erklärte Verkäufe aufzuspüren und sogar Vermögenswerte im Ausland zu pfänden.
Strafen können hoch sein, aber es gibt reduzierte Bußgelder, wenn Sie freiwillig erklären, bevor Sie benachrichtigt werden.
Es wird dringend empfohlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine Kapitalertragssteuererklärung in Spanien einreichen.
Viele spanische Anwaltskanzleien bieten diesen Service an, sind jedoch oft teuer und konzentrieren sich eher auf den Kaufprozess von Immobilien.
Unsere Gebühren:
198 € + MwSt. für einen Eigentümer
248 € + MwSt. für zwei Eigentümer
Dies umfasst die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Steuererklärung, Beratung sowie Unterstützung bei etwaiger Korrespondenz mit der Agencia Tributaria in Bezug auf Ihren Fall.
Um zu beginnen, klicken Sie einfach auf die rote Schaltfläche.
Ja — wenn Sie in Spanien eine Immobilie verkauft haben, müssen Sie eine Kapitalertragssteuererklärung einreichen.
Beim Verkauf haben Sie wahrscheinlich nur 97 % des Betrags erhalten, da die restlichen 3 % als Steuer einbehalten wurden. Diese 3 % können bei der Einreichung Ihrer Erklärung erstattet oder angerechnet werden.
In der Regel haben Sie 3 Monate Zeit, um die Erklärung ab dem Datum der Registrierung des Verkaufs einzureichen. Die Registrierung selbst kann bis zu einem Monat dauern, sodass Sie insgesamt bis zu 4 Monate Zeit haben.
Wenn Sie die Frist verpassen, ist es besser, spät zu erklären, als überhaupt nicht — kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen, die Situation zu regulieren.